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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Kleinaberdoktor
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    Ich bin mir ueber einen Punkt des Auswahlverfahrens der Uni-Rostock nicht ganz im klaren und hoffe, dass mir eine helles Koepfchen Licht in die Sache bringen koennte:


    "de ZVS führt im Auftrag der Universität ein Vorauswahlverfahren mit den Kriterien

    Durchschnittsnote: 2,7

    Ortspräferenz: 1. bis 3.

    durch."

    Dieser Text stammt von der ZVS info Seite zum Thema Vorauswahlverfahren des AdH der Uni-Rostock.
    Meine Frage nun: Meinen die nun beide Kriterien sind gleichzeitig relevant oder zaehlt nur eines der beiden Kriterien?



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  2. #2
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    Das wird wohl das gleiche sein wie bei dresden auch. Dort wird jeder fuer ein gespraech zugelassen der dresden mindestens an 2. stelle hat und mindestens eine 2,4. Also wenn du 'ne bessere note als 2,7 und rostock an 1-3. stelle hast kommst du ins auswahlverfahren der hochschulen. Die letzten jahre war es ja so das 3x soviele bewerber ins adh kamen als es dort plaetze zum vergeben gab. Dieses jahr gibt es solche kriterien wie bei rostock oder dresden. Hoffe dass hilft. Und ich denke auch das beide kriterien zustimmen muessen. Nur weil jemand Rostock an erste stelle tut heisst es bestimmt nicht dass er dort auch zum adh zugelassen wird. Der bewerber ansturm waere ja enorm. Selbst bei 2,7 wird er unerhoert sein.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Kleinaberdoktor
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    Das macht Sinn - Vielen Dank!



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