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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Vornerweg: Ich habe die ZVS-FAQ (danke dafür!) gelesen. Habe nur noch eine Detailfrage:

    20% Vorauswahl
    20% nach Abiturnote
    60% Hochschulauswahl

    Angenommen, ich habe 1,6 mit 0 Wartesemestern.
    Für mein Bundesland ist der NC 1,6 mit 2 Wartesemestern.
    Wenn ich riesiges Glück habe, bekomme ich also als einer der wenigen mit 1,6 auch ohne Wartesemster einen Platz. Richtig?
    Wenn nicht, komme ich in das Hochschulauswahlverfahren. Meine Wunschuni vergibt dort auch nach Note. Meine Überlegung: Wenn jetzt schon diejenigen mit 1,6 und besser einen Platz haben, also nicht mehr am Hochschulauswahlverfahren teilnehmen, habe ich mit meinen 1,6 und Ortspräferenz doch eine gute Chance beim Hochschulauswahlverfahren genommen zu werden. Denn ich müsste doch jetzt auf der Notenliste relativ weit oben stehen.

    Ist das so richtig? Wenn nicht, kann ich mich erschießen.



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  2. #2
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Moin!

    Auf die Gefahr hin, als nicht Mathematiker , mich jetzt zu weit auf das Glatteis hinauszuwagen... Würde ich sagen:
    Das ist weitestgehend schlüssig, wenn die 20% ausreichen, um alle "Besser-als-du-Abiturienten" aus dem Rennen zu nehmen und du dir fürs AdH nicht gerade die total beliebte Uni ausgesucht hast, die auch noch von im Vorjahr nichtzugelassenen "Sehr-guten-Abiturienten" belagert wird

    Ach, ich habe doch auch nicht so die Ahnung
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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  3. #3
    Dr.med.Räscher Avatar von unico
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    ›> "Für mein Bundesland ist der NC 1,6 mit 2 Wartesemestern."

    .. um an einer Uni genommen zu werden ?!

    .. woher willst du das im Vorfeld wissen ?!

    [edited]
    was so ein Wörtchen "angenommen" doch alles ausmachen kann *kicher* (Beitrag kann gelöscht werden)


    by/e (//)/( ()



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    @ marc 7: im grunde is das korrekt ueberlegt... aber bedenke: das gilt nur fuer bewerber aus deinem bundesland erstmal... evtl haben andere laender ne vorab-quote von 1,3 oder so... dann waeren die ganzen 1,4er-1,5er aus diesem land an der uni noch vor dir... aber mit 1,6 in nem AdH gibts eigentlich kaum nen grund sich einzuscheissen wuerd ich sagen... vorallem weils ja eigentlich 6 AdH's sind...



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ich hab mal ne frage passt aber nicht direkt zu Thema
    Wenn man beim Zulassungsantrag bei der ZVS die Studienorte für die Quote nach Wartezeit angibt darf man doch trotzdem beim AdH teilnehmen und die Studienorte auch dort angeben oder?
    Hoffe ihr versteht was ich meine!

    Danke schon mal im voraus.



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