Als erstes müsste ich wissen, wie die ZVS die Punkte 2.14 bis 2.16 abarbeitet:
Wenn es zeilenweise läuft, so wie ich es mir denke, also erst bei der Abiquote nacheinander geschaut wird, ob die 1., 2. ...6. Uni möglich ist, dann könnte es doch passieren, dass ich unter Umständen beispielsweise für die 2. Uni ausgewählt werde.
Oder ist gerade bei der Abiquote die Wahrscheinlichkeit an einer anderen als der 1. Uni zugelassen zu werden zu gering, weil einfach die Nachfrage so hoch ist, dass maximal die Erstwahlen bei den Abiturbesten erfolgreich sind?
So ist es. Bei einer unbeliebteren Uni an 1 könnte dein 2. Wunsch auch noch beachtung finden oder, sehr unwahrscheinlich, der 3.
Es müssen halt alle die deinen 2. Wunsch an 1 gesetzt haben zugelassen worden sein, wenn dann noch Plätze übrig sind wird geprüft ob du an den 2. Ort verteilt werden kannst.
Hätte ich nun bei der Abiquote keine anderen Unis angegeben, würde sofort als nächstes bei der Quote nach Wartezeit abgecheckt werden, ob Göttingen möglich ist.
Wie stehen die Chancen nun hier?
Die Zahl von 2 Wartesemestern ist natürlich verschwindend gering im Vergleich zu denen von den meisten anderen Bewerbern, oder?
Aber in ZVS-Info habe ich gelesen, dass man für das WS 05/06 für diejenigen eine Übergangsregelung geschaffen hat, die sich schon ein Jahr vorher erfolgreich beworben haben und wegen des Zivildienstes den Platz nicht wahrnehmen konnten, also Anspruch auf erneute Auswahl haben. Erst ab Sommersemester 2006 erhält man automatisch eine Zulassung in er Abiturbestenquote (is klar, die Quote gibts ja erst seit diesem WS).
Nach dieser Übergangsregelung müsste ich folgendes machen:
Zitat:
"Sie müssen
den Ort der früheren Zulassung in die Ortsleiste 2.15 Feld 1. Studienort
eintragen, wenn Sie ihr Studium an derselben Hochschule
aufnehmen möchten. Die Ortsverteilung erfolgt allerdings nicht
automatisch an dieselbe Hochschule, an der während des Dienstes
die Zulassung erfolgt war. Die Verteilung auf die Hochschule entscheidet
sich vielmehr nach den Regeln der Ortsverteilung für die
Wartezeitquote."
Ich nehme mal an, dass ich wegen meiner früheren Zulassung in Düsseldorf "Gewissheit auf erneute AUSWAHL" habe. Wohlgeberkt Auswahl, die Verteilung auf bestimmte Unis ist eine ganz andere Kiste, denn wie im Zitat erwähnt würden ja die Regeln der Wartezeitquote, das heißt die Sozialkriterien greifen.
Für deinen Anspruch auf Wiederauswahl musst du in der Wartezeitquote die Rangfolge deiner Orte angeben. Du wirst dann ausgewählt und nach den Regeln der Wartezeitquote verteilt, d.h. Vorrangig Soz. Krit. dann Note und dann Los.
Da habe ich aber null Chance, weil:
1. Göttingen ist bestimmt nicht die am nächsten gelegene Uni, weil anderes Bundesland, obwohl nur 120 km Landstraße entfernt von uns (wo kann man das eigentlich nachschauen, ich find einfach nix, weil die Tabellen nur Vergleiche INNERHALB eins Bundelandes zulassen), so dass Sozialkriterium 4 (wohnhaft bei Eltern + Wunschuni = am wenigsten weit entfernte Uni) greifen würde.
Es kommt bei der nächstgelegenen Uni auch nur auf die Nächstgelegene im eigenen Bundesland an.
Für dich NRW
Deine nächstgelegenen Uni, wenn ich mich nicht verguckt habe, wäre Münster.
2. bei mir alle anderen Sozialkriterien auf jeden Fall nicht zutreffen, ich also SK5 hätte und als letztes berücksichtigt werden würde.
Folglich war doch die vor einem Jahr ausgeklügelte Taktik, sich über eine erfolgreiche Bewerbung im WS 04/05 einen Vorteil für dieses Jahr zu verschaffen völlig für die Katz, oder? Was bringt mir, dass ich zwar bei der Wartezeit auf jeden Fall ausgewählt würde (ist doch so?), aber nicht verteilt werden könnte???
Hallo? Du hast auf jeden Fall einen Studienplatz! Das ist doch nicht für die Katz!
Denn in der Verteilung nach Wartezeit wirst du auf jedenfall verteilt wenn du das Feld 2.15a frei lässt.
So sagen wir jetzt einmal ich hätte das Feld „kein weiterer Studienort“ NICHT angekreuzt und somit der ZVS überlassen, so lange nach einer möglichen Uni zu suchen bis es klappt (kann natürlich ne Shit-Uni rauskommen, was ich auf jeden Fall vermeiden will), dann käme doch NIEMALS Punkt 2.16 mit dem AdH zum Tragen, ne?
Genau
Folglich sollte ich doch auch bei 2.15 (Wartezeitquote) nur Göttingen angeben
>>minimale Chance bei 2.15 ausgewählt zu werden
Plus Chance im Hochschulverfahren genommen zu werden, das Göttingen nach ZVS-Info (Seite 42 über dem roten Rahmen) ja der ZVS überlässt und somit auch hier mein Schnitt zählen würde, der ja doch ganz gut ist und ich folglich gute Chancen hätte.
Das kannst du machen, aber damit ist dein Studienplatz nicht mehr garantiert. Wenn es dumm läuft hast du dann keinen Platz mehr.
Wie bewerbe ich mich denn jetzt am geschicktesten??
GROBE ZUSAMMENFASSUNG:
Ich möchte möglichst hohe Chancen in Göttingen genommen zu werden.
zur Not: Alternativunis Würzburg und Aachen (usw. wollte 5 weitere angeben) wären nicht das schlechteste Ende der Bewerbungs-Geschichte, aber als 2./3.( uusw…) Wahl sehr unwahrscheinlich
Gebe ich nun inden Feldern 2.14 bis 2.16 nur Göttingen an oder doch mehr Unis?
Bei 2.15 hast du da eh sehr geringe Chancen mit Soz. Krit. 5, wenn du es in Gö nicht schaffst. 2.14 s.o. ; 2.16 s.u.
Kann ich den Anspruch auf erneute Auswahl gewinnbringend einsetzen, oder ist das wie weiter oben befürchtet nebensächlich?
Du kannst ihn gewinnbringend einsetzen und bekommst sicher einen Studienplatz, vielleicht irgendwo aber kommst sicher nicht ins AdH.
Oder du ziehst nur den Vorteil daraus in die Verteilung der Wartezeitquote zu kommen, aber im AdH noch Chancen zu haben.
Wenn ich dich richtig verstehe ist dir zweiteres lieber.
Dann würde ich in 2.14 & 2.15 Göttingen an 1 setzen und dann deine alternativ Unis, 2.15a ankreuzen.
Bei 2.16 alle 6 Unis angeben, da verlierst du ja nichts. Hier kannst du ja dann selbst unter deinen Zulassungen auswählen.
Bitte helft mir.
Ich hab's mal versucht.
P.S.: Auf Seite 7 im ZVS Info steht, dass bei der Auswahl Schnitt, Wartezeit, Dienst und Los als Kriterien gelten.
Wartezeit leuchtet mir ja ein, d.h. bei der Abiquote gelten meine 2 Wartesemester als nachrangiges Kriterium. Eerst werden die mit dem besten Schnitt verteilt und bei gleichem Schnitt wird geschaut, wer mehr Wartesemester hat.
Aber warum fällt der Dienst da schon rein, der doch nach der Übergangsregelung erst in 2.15 integriert ist. Irgendwas leuchtet mir bei dem Verfahren noch nicht so ganz ein.
Könnte es sein, dass ich bei 2.15 eigentlich gar nix eintragen muss, weil die Vorteile durch meinen Dienst nachrangig schon in 2.14 zum Tragen kommen und in 2.15 eigentlich kaum eine Chance besteht ausgewählt zu werden?
Siehe oben