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Hi,
ich soll "5. Geeignete Nachweise für den Ortsantrag" mitschicken.
Also in meinem Schreiben an die ZVS.
Ich würde den Bescheid über meine Hauptwohnung eigentlich als den Nachweis für den Ortsantrag ansehen. Der steht aber auch unter 3. Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde für Ihre Hauptwohnung.
Ich vermute das das lediglich wieder was mit Bürokratie zu tun hat.
Wollte aber lieber nochmal bei euch nachfragen ob das wirklich so stimmt.
(D.h. Meine Hauptwohnung ist ca. 30/40 km von der Uni entfernt. Dies geht auch aus meiner Meldebescheinigung hervor. Lediglich anderes Bundesland. Brandenburg/Berlin. Aber da es keine Uni in Brandenburg gibt, die Medizin anbietet, sollte das doch der Nachweis sein, oder nicht?)
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Ex Studienplatz Anwärter
Der Ortsantrag ist ein Sonderantrag zur bevorzugten Berücksichtigung des 1. Studienortwunsches, den du extra belegen musst. siehe hier Antrag A
Ich nehme mal an, dass du den unabsichtlich gestellt hast.
Das was du meinst, bezieht sich auf das Sozialkriterium.
Dafür ist eine Meldebescheinigung ausreichend.
Wenn du auf deiner Meldebescheinigung die Wohnung bei den Eltern hast, dann hast du automatisch bei der deinem Wohnort nächsten Uni Sozialkriterium 4.
Da du in Brandenburg nicht Med. studieren kannst, musst du schauen, welche Uni in einem angrenzenden Bundesland die nächste zu deinem Kreis ist, so wie du das beschreibst ist das wohl Berlin.
Kannst du hier nochmal nachschauen.
Damit hast du wenn du die Meldebescheinigung einreichst in Berlin automatisch Soz. Krit. 4
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Oh man.
Den Ortsantrag habe ich wirklich unabsichtig gestellt.
Ich bin nur nach der "Überschrift" gegangen und hab 2.4 Bessere Erreichbarkeit der Hochschule angekreuzt.
Dachte das ist halt das Sozialkriterium 4.
Denn ich hab weder ein Kind noch ein Ehepartner wie es für 2.4 erforderlich ist.
Was mach ich denn jetzt? Heut ist ja schon der 31.
Zu erreichen ist bei der ZVS auch niemand mehr.
Ob ich einfach ein Schriftstück beilegen kann welches dieses Missverständniss klärt?
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Ex Studienplatz Anwärter
Schick einfach nur die Meldebescheinigung.
Wenn du deinen Ortsantrag nicht irgendwie belegst, dann wird er einfach abgelehnt, da musst du gar nichts weiter unternehmen.
Zum nachreichen der Unterlagen hast du ja noch bis zum 15. Juni Zeit.
Na, da war ich schneller als die Pn
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Meine Güte bist du schnell
Kann man ja nur hoffen das du mal Notarzt wirst ;9
Danke für deine Auskünfte, hab ich auf den letzten Drücker ja nochmal kräftig geschwitzt.
Werd Morgen nämlich alles wegschicken und dann beginnt das große Hoffen ;)
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