Mal sehen......Zitat von truba
Viel Erfolg!!
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Geändert von Notdoc (31.05.2005 um 17:37 Uhr)
hallo,
für welches von den verfahren ist das sozialkriterium überhaupt noch wichtig?
is mir im zvs-info garnicht aufgefallen...
vg
In der Wartezeitquote ist das Soz. Krit. das Hauptkriterium für die Verteilung auf die Studienorte.
In der Abibestenquote ist es nachrangiges Kriterium bei der Verteilung.
-> ZVS FAQ oder http://www.zvs.de/Service/Download/Downl_Merk.htm
Hi,
wollte auch noch mal was fragen:
Also zunächst einmal wollte ich wissen, ob ich das alles richtig verstanden habe. Ich hätte das Sozialkriterium 4 für Berlin, weil ich hier bei meinen Eltern wohne. Aber das würde mir ja nicht viel bringen, aber ich werde mir die meldebescheinigugn trotzdem mal unterzeichnen lassen. Das ist doch das oben auf der Rückseite des Antrags, nicht wahr?
So, und dann bin ich noch bei den Maltesern im Katastrophenschutz tätig. Das wäre doch dann der Ortsantrag A, oder? Denn unter 4 steht Gründe des öffentlichen Interessees. Das wäre das dann ja. Aber inwiefern hilft mir das bei einem Schnitt von 1,8? Ist denn diese Sache nicht das Sozialkriterium 3 gleichzeitig, oder wie darf ich das verstehen? Und das zählt ja nur nachrangig bei der Abiturbestenquote, die ja für mich nicht zu knacken ist;))!
Danke schon mal...
...Medicina vinci fata non possunt...
@ Poro
Wenn deinem Ortsantrag stattgegeben würde, ist er sowieso gewichtiger als ein Sozialkriterium, denn du stellst ja einen Antrag auf "bevorzugte berücksichtigung des 1. Studienortwunsches".
Ein Sozialkriterium ist ja auch nur für die Verteilung interessant.
Beides bringt dir aber nur Vorteile in der Verteilung der Wartezeit- und Abibestenquote.