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Thema: Breaking News

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  1. #4556
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Ich finde das auch super unwahrscheinlich. Kanülen sind doch nun wirklich nirgends abgezählt... Vielleicht doch eher Sexualkontakte?
    Kanülen vielleicht nicht, aber der BTM-Inhalt der Spritze halt schon. Auch wenn man die Kanüle wechselt, der Spritzeninhalt ist durch Rücklauf kontaminiert. So haben sich schon zig Leute bei Reihenimpfungen infiziert.
    Unser Infektiologen meinten immer, dass Hep C faktisch nicht über Sexualkontakte übertragen werden kann.



  2. #4557
    Platin-Mitglied Avatar von LasseReinböng
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    Wurde hier eigentlich schon der neuste Knochensäge-Event in Istanbul diskutiert ??!
    Dark humor is like food - not everyone get's it (Joseph Stalin)



  3. #4558
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    ^^Und ich hoffe, dass ich das noch erleben werde!
    Es sieht gut aus.
    Das BAG hat heute erwartungsgemäß den Fall Egenberger entschieden und damit - endlich - die Axt ans kirchliche Arbeitsrecht gelegt. Der Fall Adamek ist noch nicht terminiert, aber damit erwartungsgemäß vorgezeichnet.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  4. #4559
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von https://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/834-niedergelassenem-arzt-wird-approbation-entzogen-weil-er-ohne-anaesthesist-operierte-und-danach-die-notwendige-verlegung-der-patientin-ins-krankenhaus-verzoegerte-vg-berlin-17-01-2018.html
    Der Kläger hat am 10. August 2015 Klage erhoben. Er bezieht sich auf sein Vorbringen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens und trägt unter anderem vor, die einzig wahren und kausalitätstechnisch vom Geschehen in seiner Tagesklinik völlig abgekoppelten Ursachen für den späteren Tod der Frau S. seien im Sankt Gertrauden-​Krankenhaus gesetzt worden. Dort habe sie zwei weitere Herzstillstände erlitten, die völlig unzureichend dokumentiert worden seien. Es sei eine Sepsis gesetzt worden, die tagelang völlig unzureichend behandelt worden sei und schließlich zum Tod geführt habe. Darüber hinaus sei eine massive Diazepam-​Vergiftung gesetzt worden, es seien grobe Fehldiagnosen hinsichtlich der Schädel-​CTs getroffen und es sei eine hirntötende, aber organerhaltende spenderzentrierte Therapie begonnen worden. Hieran sei die Patientin gestorben, nicht an dem schicksalhaften Herzstillstand in seiner Tagesklinik oder aufgrund der Zeitdauer bis zur Verlegung ins Krankenhaus. Die Einzelheiten dieses völligen Versagens des Krankenhauspersonals könnten den Akten des Landgerichts Berlin in dem vom Ehemann der Patientin gegen den Kläger geführten Arzthaftungsverfahren (35 O 265/08) entnommen werden. Danach bestünden tiefgreifende Zweifel an den Feststellungen im Strafverfahren. Insgesamt stelle der deutsche Strafprozess kein rechtsstaatliches Verfahren dar. Der Begriff der Unwürdigkeit entstamme einem Standesdünkel und sei nicht mehr zeitgemäß; die Vorschriften über den Approbationswiderruf verstießen insoweit gegen die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit. Dies sei in einem konkreten Normenkontrollverfahren festzustellen. Er sei auch nicht unzuverlässig. Zwischen den im genannten Zivilrechtsstreit zu Wort gekommenen Gutachtern sei streitig, ob eine sofortige Verlegung der Patientin ins Krankenhaus notwendig gewesen wäre. Selbst wenn insoweit ein ärztlicher Fehler vorliegen sollte, handele es sich jedenfalls um ein erstmaliges Verhalten, für das er subjektiv sehr gute Gründe angegeben habe.
    "Unwürdig" ist genau das richtige Wort. Sowas Geisteskrankes hab ich ja tatsächlich noch nie gehört... da ist der Pfleger aus Delmenhorst ja ein wahrer Engel dagegen gewesen.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  5. #4560
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Es sieht gut aus.
    Das BAG hat heute erwartungsgemäß den Fall Egenberger entschieden und damit - endlich - die Axt ans kirchliche Arbeitsrecht gelegt. Der Fall Adamek ist noch nicht terminiert, aber damit erwartungsgemäß vorgezeichnet.
    Naja, die EKD hat ja schon den Gang vors Verfassungsgericht angedeutet. Und es geht ja in dem Fall nur um den Eintritt in die Firma Kirche. Was ist denn, wenn Du schon dort arbeitest und aus der Kirche austrittst? Dürfen sie Dir dann trotzdem kündigen?
    I'm a very stable genius!



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