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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Nachdem es in einem anderen Thread schon diskutiert wurde, hier mal eine Zusammenfassung.

    Auf Nachfrage:

    Die freien Plätze aus der Abibestenquote gehen in die Wartezeitquote über.

    Jedoch laufen die Vergabeverfahren in den beiden Quoten parallel, und die Bescheide gehen zum gleichen Termin raus (12. 8.).
    Deshalb können nur die Plätze von Leuten in die Wartezeitquote übergehen, die über die Abibestenquote zugelassen wurden, aber nicht verteilt werden konnten.

    Die Plätze aus den 2 Quoten, die dann nicht angenommen wurden, oder frei geblieben sind, gehen dann in die AdH Quote über.

    Die endgültigen Zulassungsbescheide im AdH gehen am 30. 9. raus und bis zum 7. 10. muss man erklären, ob man den Studienplatz annimmt.

    Im AdH gibt es dann ein Nachrückverfahren, in dem die Bescheide am 17. 10. rausgehen.

    Sollten danach noch Plätze frei bleiben, dann werden diese von den Hochschulen im Losverfahren vergeben.

    Nochmal die Termine
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



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  2. #2
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von Notdoc
    Die freien Plätze aus der Abibestenquote gehen in die Wartezeitquote über.

    Jedoch laufen die Vergabeverfahren in den beiden Quoten parallel, und die Bescheide gehen zum gleichen Termin raus (12. 8.).
    Deshalb können nur die Plätze von Leuten in die Wartezeitquote übergehen, die über die Abibestenquote zugelassen wurden, aber nicht verteilt werden konnten.
    Hi!
    Sorry, habe das noch nicht ganz verstanden....Kannst du es mir bitte nochmal erklären???
    In der Platzvergabe gibt es doch eine Frist, in der man seinen Platz annehmen muss und wenn dies nicht geschieht, dann gehen die Plätze aus der Abibestenquoute in die Wartezeitquote...soweit hab eich das jetzt verstanden...(glaube ich zumindest)...was meinst du mit Plätzen, die nicht verteilt werden konnten? Ich glaube ich stehe gerade ganz fest mit beiden Füßen auf der Leitung....
    Vielen Dank im Vorraus!
    Liebe Grüße
    Goldbeere



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    @ goldbeere: is etwas kompliziert mit den freien plaetzen in der abibestenquote. ich versuchs mal zu erklaeren:
    also am anfang wird geguckt wieviele plaetze es gibt (also die 20%). sagen wir mal das werden 2000 sein. dann werden die 2000 bewerber mit dem besten abi-schnitt (nach laenderquote) rausgesucht und dafuer eingeplant. jetz wird bei jedem dieser 2000 geguckt welche uni sie auf platz 1 haben. (also ortspraeferenz 1.). dann wird sozusagen eine rangliste fuer jede uni erstellt und wenn mehr leute dieselbe uni auf platz 1 haben als es plaetze gibt, haben die nc-schlechteren da pech.
    DENN: diejenigen die ihren erstwunsch nicht bekommen haben, haben jetz die arschkarte. weil ihr zweitwunsch wird in der rangliste dieser (zweitwunsch-)uni erst an alle erstwuensche angehaengt ganz unten (unabhaengig vom nc). das heisst man hat dann nur noch ne chance wenn es nicht soviele bewerber mit erstwunsch an dieser uni gibt...
    das wird grad unuebersichtlich, ein beispiel:
    peter hat folgende reihenfolge nach abiturbestenquote:
    1.) muenster 2.) hamburg 3.) koeln.. das soll reichen
    er hat nen schnitt von 1,3
    sooooo, jetz hat muenster 100 plaetze zu vergeben. leider haben sich aber 60 leute mit nem schnitt von 1,1 und 50 mit nem schnitt von 1,2 mit erstwunsch muenster beworben. somit sind schon 110 in der liste vor ihm. er hat an dieser uni keine chance.
    jetz muss bei hamburg geguckt werden. aber dort wird er ganz unten an alle op-1-wuensche angehaengt. heisst, es stehen sogar leute mit nem schnitt von 1,8 vor ihm da sie hamburg als erstwunsch angegeben haben. sprich realistisch gesehen hat er dort auch keien chance, denn es werden wohl kaum weniger leute hamburg auf platz 1 setzen als es dort plaetze nach abibestenquote gibt...

    alles in allem heisst das soviel wie: wer unter die 20% nach abibestenquote kommt aber an seiner erstwunsch-uni nicht reinkommt (was gerade in muenster, heidelberg, tuebingen z.b. oft der fall sein wird) der hat kaum noch chancen. wer also auch an seiner zweitwunschuni wegfaellt is im grunde geliefert. er selbst rueckt zwar ins AdH aber sein platz bleibt frei! es werden keine weiteren nachgerueckt von der ZVS so dass es wieder 2000 werden. so kann es gut sein dass nur 1850 plaetze nach abibestenquote vergeben werden und somit 150 frei bleiben und in die wartezeitquote ruecken...

    so laeuft das. ich hoffe es is klar geworden und es is keiner beim lesen eingeschlafen



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  4. #4
    Gold Mitglied
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    Vielen lieben Dank für die Antwort und die tolle Erklärung.
    Habe es jetzt verstanden. Ist dann ja in der Abibestenqoute für die Betreffenden eine ganz schön kniffelige Wahl und Glückssache.
    Ist es in der Wartezeitqoute so ähnlich? Nur eben mit Wartesemestern anstatt Note? Wer nicht an seine Wunschuni verteilt werden konnte, wird nicht zugelassen? Und die Plätze dann noch über sind gehen ins AdH.

    Viele Grüße
    Goldbeere



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  5. #5
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Allerdings gibt es ja immer noch das sog. Sozialkriterium Nr.4! Soll heißen, dass die meißten Plätze in der Abibestenquote immer noch nach Sozialkriterium vergeben werden. Und da viele, wenn nicht die meißten die heimatnächste Uni angeben sieht es so aus:

    1. Gibt es eine Relativität der Bewerbungen (Statisktik rules!) und...
    2. Wissen auch die mit besseren Abis genau wo ihre Chancen liegen.

    Deswegen ist es HÖCHST unwahrscheinlich, dass nach der Verteilung in der Abibestenquote noch Plätze frei sind die dann evtl. der Wartezeitquote zugeschlagen werden könnten.



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