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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Bayer auf Abwegen
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    Allerdings gibt es ja immer noch das sog. Sozialkriterium Nr.4! Soll heißen, dass die meißten Plätze in der Abibestenquote immer noch nach Sozialkriterium vergeben werden.

    Das ist Quatsch!
    In der Abibestenquote gilt als erstes die Abinote als Kriterium bei der Platzvergabe, und dann erst das Sozialkriterium!
    Bei der Vergabe nach Wartezeit ist das genau andersrum.



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  2. #7
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Zitat Zitat von Dr. Pschy
    In der Abibestenquote gilt als erstes die Abinote als Kriterium bei der Platzvergabe, und dann erst das Sozialkriterium!
    Ich hab auch nie das Gegenteil behauptet. Allerdings werden auch in der Abibestenquote diejenigen mit Soz.Krit.4 vor denen mit Soz.Krit.5 zugelassen
    weshalb die These, dass über 100 Plätze "FREI" bleiben können nicht stimmt.



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  3. #8
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    @ cuff: tuellich hast du das gegenteil behauptet. : "Soll heißen, dass die meißten Plätze in der Abibestenquote immer noch nach Sozialkriterium vergeben werden." was soll der satz denn sonst heissen wenn nicht dass in der abibestenquote vorranging nach sozialkriterium vergeben wird?
    versteh deine argumentation echt nicht!
    vorallem selbst wenn hat das mit meiner these rein gar nix zu tun!!!
    die auswahl-methoden sind da voellig wumpe. es kommt viel eher darauf an welche unsi die studenten so auf platz 1 setzen. wenn es da hohe konzentrationen gibt heisst das dass viele aussen vor bleiben und somit viele plaetze frei bleiben (ist in der realitaet kaum moeglich, aber die these halte ich fuer berechtigt). trotzdem hat dieses verfahren und das damit verbundene freibleiben von plaetzen echt mal so richtig absolut null und gar nix mit ner auswahl nach soz-kriterium zu tun...! sondern einzig und allein mit den uni-angaben der bewerber... scheissegal wie sie ausgewaehlt werden im endeffekt...
    da haste entweder was durcheinandergebracht oder ich raffs nich.

    @ goldbeere: in der wartezeitquote laeuft das anders. da wird solange umhergesetzt bis jeder seinen platz hat. deshalb kann in der quote auch keiner der drin ist dann doch noch leer ausgehen...
    allerdings werden die plaetze der wartezeitquote die nicht angenommen werden von den bewerbern dann aufs AdH draufgeschlagen.

    ich glaube so hats mir der zvs-mann gestern erklaert am telefon. aber er hat so schnell geredet dass man sich nich alles merken konnte...



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  4. #9
    Bayer auf Abwegen
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    Ich hab auch nie das Gegenteil behauptet. Allerdings werden auch in der Abibestenquote diejenigen mit Soz.Krit.4 vor denen mit Soz.Krit.5 zugelassen
    weshalb die These, dass über 100 Plätze "FREI" bleiben können nicht stimmt.


    Mag sein dass du nie was anderes gemeint hast, dann war das aber absolut schwammig formuliert; mal ganz davon abgesehen, dass die Handvoll Plaetze, bei denen das Soz.Krit bei der Abiquoten-Vergabe noch ne Rolle spielt, kaum ins Gewicht fallen.



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  5. #10
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Sorry, sorry, sorry!

    In meinem ersten Post war das wohl etwas falsch verstanden worden. Mit den "nach Soz.Krit.4 vergeben" meinte ich nicht, dass die ZVS die Plätze alle nach Soz.Krit. vergibt, sondern, dass die von den Bewerbern so an erster Stelle genannt wurden. Ich weiß, ich hätte was anderes als "vergeben" schreiben sollen.

    Im übrigen ging es mir in erster Linie um das was ich wohlbewusst unter 1. und 2. geschrieben hab, nämlich, dass es eine Bewerbungs Relativität in Vergleich zum Ort geben wird.
    Denn nicht alle mit einem Abi 1,2 z.B. wollen unbedingt nach Heidelberg oder Münster, nein, viele wollen einfach an der heimatnächsten Uni studieren. Und da davon auszugehen ist, dass sich jedes Semester Leute aus jeder deutschen Region für solch ein Studium bewerben und dementsprechend ihre nächste Uni an Platz 1. nennen, halte ich es für TOTAL unwahrscheinlich, dass in der Abibestenquote Plätze freibleiben.

    Somit ist die THESE zwar berechtigt, klar. Allerdings ist die PRAXIS wohl doch eine andere, schätze ich.



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