Erstmal zitiere ich die ZVS Seite
21.
September
2005
Versand der Mitteilungen bei mehrfacher Zulassungsm�glichkeit im Auswahlverfahren der Hochschulen mit der Option, sich f�r eine andere Hochschule als die in g�nstigster Ortspr�ferenz vorgesehene zu entscheiden.
Frist f�r die Abgabe der Erkl�rung:
bis 25. 09. 2005 (Ausschlussfrist).
Dies ergibt logischerweise Sinn, wenn man an 5 Unis zugelassen wird, kann man sich eine Aussuchen.
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Bewerberinnen und Bewerber mit mehrfachen Zulassungsm�glichkeiten in nachrangiger Pr�ferenz erhalten zeitgleich endg�ltige Ablehnungsbescheide f�r vorrangig genannte Hochschulen.
Diesesn Absatz verstehe ich nicht, vielleicht kann mir da jemand helfen.
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30.
September
2005
Versand der endg�ltigen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen. Im Falle der Zulassung Frist f�r die Erkl�rung �ber die Annahme des Studienplatzes:
bis 7. 10. 2005.
Im Endeffekt jetzt meine Frage, was geschieht wenn ich an meinen Unis abgelehnt werde im AdH, und zwar weil die anderen 6 Unis auswählen konnten, davon aber 5 abgelehnt haben. (Kann ja durchaus passieren, wenn ich mit meinem 1,3 in Hd, Freiburg, Tübingen und Muenster bewerbe)
Wie kommt man dann an die freigewordenen Plätze? Erst durch das Nachrückverfahren am 17. Oktober (was ja uebelst spät wäre) oder am 30. September? Hoffe ihr versteht meine Frage ;)