Felix, Heidelberg: Sehr geehrter Herr Bade, wann bekommt man im Nachrückverfahren des AdH den Bescheid, weil wieder Plätze frei geworden sind, die von anderen mit Mehrfachzulassungen nicht angenommen wurden? Bekommt man im Nachrückverfahren des AdH nur den Platz an der für sich günstigsten Ortspräferenz zugewiesen?
Dr. Ulf Bade (Direktor der ZVS): Hallo Felix, die von den Bewerbern mit Mehrfachzulassung nicht in Anspruch genommenen Studienplätze werden sofort im Anschluss an die Befragung vergeben. Diese Nachrücker erhalten den Platz in der höchstmöglichen Ortspräferenz. Die Bescheide werden am 30. September verschickt. Wenn die Einschreibergebnisse bekannt sind, gibt es ein Nachrückverfahren. Auch hier wird der Platz in der höchstmöglichen Ortspräferenz vergeben. Mitteilung erhalten Sie ab 17. Oktober.