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  1. #11
    ...Intensivknecht... Avatar von HonorisCausa
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    Zitat Zitat von Fyrion
    wieso das denn?

    ich kenne so viele leute die mit 3.x noch irgendwie reingerutscht sind ( ja ok nicht soo viele, aber 3 ) durch losverfahren, hochschulverfahren oder einfach glück beim NC ( bochum letztes jahr zum WS mit nem NC von 3.2)

    also nicht immer alles so pessimistisch sehen, mit n bissl glück geht dat.

    Nur leider ist es so, dass sich die Chacen von Semester zu Semester immer mehr verschlechtern und das neue Auswahlverfahren begünstigt leider ehr die NC-Leute, da die Studienplatzanzahl für Wartende grundsätzlich sinkt....

    Ich kenne auch genügend Leute, die mit einem 3er-Abi ihren Platz erhalten haben, aber leider kann man sich darauf nicht mehr verlassen. Losverfahren stellt kaum eine seriöse Platzvergabe dar und so wie es aussieht ist der Versuch einer neuen Vergabeordnung gründlich in die Hose gegangen:



    wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.06.2005. Wir bereiten zur Zeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue ZVS-Verfahren vor. Das neue ZVS-Verfahren dürfte nämlich in mehreren Punkten verfassungswidrig sein.


    Nicht zu beanstanden ist allerdings die "Außerkraftsetzung" der Bewerbungsfrist 31.05. für das kommende Wintersmester. Diese Bewerbungsfrist war ohnedies höchst problematisch, weil sie den Studienbewerbern nicht hinreichend deutlich vermittelt wurde. Die Bewerbungsfrist wurde ursprünglich eingeführt, weil die ZVS befürchtete, einen wesentlich längern Zeitraum für die Bearbeitung der Zulassungsanträge wegen des neuen ZVS-Verfahrens zu benötigen. Wenn nämlich alle Hochschulen ein Auswahlverfahren (Auswahlgespräche) durchführen, kann dies erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde wollte man die Studienbewerber, die bereits das Abitur haben, durch einen frühen Bewerbungstermin "abschichten".

    Nachdem sich jedoch nunmehr herausgestellt hat, dass die allermeisten Universitäten auch zukünftig im Hochschulauswahlverfahren die Studienplätze nach der Abiturnote vergeben werden, bedarf es eines derart langen Vorlaufverfahrens nicht. Nachdem sich weiter herausgestellt hatte, dass viele Studienbewerber diese Bewerbungsfrist verschlafen haben, haben die Bundesländer beschlossen, dass die ZVS alle bis zum 15.07.2005 eingehenden Bewerbungen entgegennimmt, ohne sich auf die Bewerbungsfrist zu berufen. Dies ist nicht nur nicht zu beanstanden, sondern sogar zu begrüßen.

    Dass sich dadurch die Zulassungschancen derjenigen, die sich vor dem 31.05.2005 beworben haben, verschlechtern, ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht ohne Bedeutung. Eine Klage allein gegen das Außerkraftsetzen der Frist hat keine Aussicht auf Erfolg.

    Soweit Sie auf eine Zulassung über die Wartezeitquote angewiesen sind, dürfen wir darauf hinweisen, dass die ZVS spätestens im nächsten Jahr mit einem sprunghaften Ansteigen der Wartezeit rechnet. Dies wiederum ist sehr bedenklich, was uns zur Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde veranlasst hat.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwalt
    Dr. W. Zimmerling
    Quelle stammt übrigens aus dem Foren-Thema "Ich glaub ich spinne..."
    **HonorisCausa**

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  2. #12
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    naja aber das ist doch eine einmalige sache. klar, man dachte man hat jetzt glück gehabt weil viele den termin verpennt haben und ist nun enttäuscht weil sich nun doch mehr leute bewerben werden. aber im nächsten semester wird die frist ja hoffentlich eindeutiger sein und da werden sich auch nicht wesentlich mehr oder weniger leute bewerben als in den semestern davor. und mit 8 wartesemestern hat man mit nem abi von 2.4 schon ganz gute chancen.

    abgesehen davon, klar das losverfahren bietet keine garantie, aber eine chance. und im leben muss man manchmal halt n bisschen glück haben, ohne glück hat man nämlich meistens pech ;)



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  3. #13
    ...Intensivknecht... Avatar von HonorisCausa
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    Zitat Zitat von Fyrion
    naja aber das ist doch eine einmalige sache. klar, man dachte man hat jetzt glück gehabt weil viele den termin verpennt haben und ist nun enttäuscht weil sich nun doch mehr leute bewerben werden. aber im nächsten semester wird die frist ja hoffentlich eindeutiger sein und da werden sich auch nicht wesentlich mehr oder weniger leute bewerben als in den semestern davor. und mit 8 wartesemestern hat man mit nem abi von 2.4 schon ganz gute chancen.

    abgesehen davon, klar das losverfahren bietet keine garantie, aber eine chance. und im leben muss man manchmal halt n bisschen glück haben, ohne glück hat man nämlich meistens pech ;)
    Nun dieser Brief sollte ja auch nicht die Fristproblematik ansprechen, sondern in diesem konkrekten Fall wollte ich das Augenmerk besonders auf den letzten Absatz richten!!!!

    Losverfahren bleibt Losglück - nicht mehr... habe mich zu lange an diesen Strohalm geklammert......
    **HonorisCausa**

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  4. #14
    ...Intensivknecht... Avatar von HonorisCausa
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    Soweit Sie auf eine Zulassung über die Wartezeitquote angewiesen sind, dürfen wir darauf hinweisen, dass die ZVS spätestens im nächsten Jahr mit einem sprunghaften Ansteigen der Wartezeit rechnet. Dies wiederum ist sehr bedenklich, was uns zur Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde veranlasst hat.
    hier nochmal ganz genau
    **HonorisCausa**

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  5. #15
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    ja da steht dass die wartezeit sprunghaft anspringen wird. das erscheint mir aber leider nicht wirklich logisch...denn es ändert sich doch weder großartig etwas an der anzahl der freien studienplätze noch an der anzahl der bewerber.

    nur weil die frist länger werden sollte, werden sich doch nicht mehr menschen entscheiden medizin zu studieren. also was ist die begründung dafür, dass sie mit einem ansprung der wartezeit rechnen?



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