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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Trident
    Weniger spekulieren und einfach abwarten.
    So seh ich das auch
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



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  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    Ich denke schon, dass Elefantenohr eine plausible Erklärung geliefert hat. Alle anderen bisherigen Antworten haben keine Logik gehabt. Ich denke auch, dass sich die Reduzierung der Wartezeitquote und der Rückgang der Bewerber sich in etwa die Waage halten. Frage ist nur, ob die Fristverlängerung duch die ZVS letztlich beibehalten wird oder nicht.

    Aber egal, hören wir auf zu spekulieren.

    Ich überlege jetzt, ob ich mich eventuell auch in der Kanzlei Dr. Zimmerling mal melden und vertreten lassen soll. Habe DN 2,2 und 2 WS. Ich habe echt keine Lust 6-10 Semester zu warten und große Hoffnungen auf das AdH mache ich mir auch nicht.

    Was kostet eigentlich ein solches Verfahren und wie hoch ist dann die Chance tatsächlich einen Studienplatz zu bekommen? Bei erfolgreicher Klage entscheidet doch auch wieder das Los, welcher der vielen erfolgreichen Kläger Plätze bekommt, oder nicht? Es ist doch keine Gewähr, dass das Klappt. Manche Unis klagen auch wieder raus!

    Ich könnte mir zusätzlich vorstellen, dass man bei den Kommilitonen, die viele Semester gewartet haben, nicht sonderlich beliebt sein wird.

    Meine Rechnung, die für eine Klage spricht, sieht nämlich wie folgt aus: Ich habe "unbeliebte" Unis angegeben und die liegen größtenteils 300 bis 500 km entfernt. Also Unis, bei denen es auch sehr schwer sein wird, später den Studienplatz zu tauschen.

    Wenn ich jetzt durch eine Klage nach Mannheim/Heidelberg oder nach Heidelberg (bei mir um die Ecke) gehen könnte, dann spare ich eine Wohnung, Fahrerei usw. und dies über viele Jahre. Also könnte doch eine Klage viel wirtschaftlicher sein und ich spare auch noch Wartezeit.

    Allerdings habe ich die o. g. Unis in meinem ZVS Antrag nicht genannt, weil ich dort für mich keine Chancen sah. Kann ich klagen, wenn ich diese bestimmten Unis gar nicht angegeben habe?

    Allerdings sehe ich bei erfolgreicher Klage den Nachteil, dass das erste Semester fast vorbei ist, bis ich im Hörsaal sitze. Kann man dann nach der Immatrikulation dann mit den Erstis des nächsten Semesters anfangen?

    Viele Fragen-vielleicht habt Ihr Antworten.



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  3. #23
    Kiel Dentistry Avatar von Elefanton
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    @Trident

    Verzeih. Ich bin der letzte der auf diese Sinnlos-Diskussionen hier im Forum steht, aber dein Post ist schlicht falsch.
    Innerhalb der Quoten kann sich wie von Dir erklärt aufgrund der neuen Auswahlregeln nicht verschieben. Du bist nämlich der Meinung, dass einige die hier mit uns Warten über das neue AdH reinrutschen, und sich deshalb die Wartequote etwas lockert. Ist aber falsch gedacht.
    Die NC-Quote wurde gekürzt. Sprich: höherer NC.
    Die Wartezeitqoute wurde gekürzt. Sprich höhere Anzahl WS.
    Erst wenn Du in beiden dieser Quoten keinen Platz bekommen hast, wirst Du dem neuen Auswahlverfahren zugeteilt. Das neue AdH kann also keine Leute Abziehen die normalerweise über Wartezeit reingekommen wären....

    Und jetzt kommst Du.



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  4. #24
    Registrierter Benutzer
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    6. Wartesemester
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    88
    @ Elefanton.

    Also ich verstehe schon, wie du das meinst, aber denk mal nach. Wenn im AdH Leute genommen werden, die 6 Wartesemester haben, dann fallen diese Leute nächstes Jahr, wenn sie 8 hätten, weg. Da könnte sich die Wartezeitquote schon lockern. Aber ich denke mal das wird nicht der Fall sein, weil sehr viele mit z.b. 6 Wartesemestern im AdH diesmal ausgewählt werden müssten.



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  5. #25
    Kiel Dentistry Avatar von Elefanton
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    Klar, für nächstes Jahr stimmt das natürlich.
    Aber dieses Jahr steht und fällt mit der Verlängerung der Bewerbungsfrist.
    Ich sage für dieses Jahr 8 WS und 2,2 voraus (Humanmed) und 6 WS mit 2,7 für Zahnmed.
    Nicht zu vergessen für die Spekulationen die die Wartezeitler betreffen ist übrigens die Info, dass Plätze aus der NC Quote, die nicht verteilt werden konnten, bzw. sich nicht einschreiben etc. der Nachrückquote der Wartezeit zufallen. Das war der erste Ansatz um die Bedingungen für die Warter etwas zu verbessern...

    Gruß Elefanton.



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