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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Ist das so korrekt? Ich würde nämlich lieber die 30 Tage durcharbeiten.[/QUOTE]


    Hallo!

    Ich habe mal eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht. Das läuft so ab, das man ein Wochenende durcharbeitet dafür das nächste frei hat. 30 Tage hintereinander darfst Du in der Regel nicht. Wenn Du ein "lockeres" Krankenhaus erwischt hast, dann kann es auch sein, dass Du jedes WE frei hast und "nur" um 8.00h anzutanzen brauchst. So "erging" es einer Freundin von mir. Die hat sogar Geld bekommen, wenn auch nur ca 100 oder 150 Euro. Immerhin.



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  2. #17
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    @Hyun-Keun: Was meinst du mit "lieber die 30 Tage durcharbeiten"? Gezählt werden doch sowieso nur die Kalendertage, da ist es egal, ob du jetzt am Wochenende gearbeitet hast oder nicht... Hauptsache, die PDL bescheinigt dir am Schluss ein Praktikum von 30 Tagen (z.B. 1.-30.7.)

    Ich mache gerade mein Pflegepraktikum und weiß bis jetzt noch gar nichts von irgendwelchen Wochenenddiensten - hoffe mal, dass das so bleibt

    Liebe Grüße



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  3. #18
    Hyun-Keun
    Guest
    Hi honey,

    also mir würde es gar nicht gefallen, jedes Wochenende Zwangsurlaub zu machen.
    Denn dann würde sich meine "reelle" Praktikumszeit auf ganze 40 Tage verlängern.


    @tatti

    Das stimmt, aber anscheinend darfst Du auch nicht jedes Wochenende im Dienst sein.
    Höchstens zwei an einem Stück, mehr nicht. Das dritte musst Du dich wohl oder übel
    mit Freunden treffen, das schöne Wetter genießen und ähnlich Schreckliches machen.

    Bei mir ist es halt so, dass ich erst Ende August damit beginne und da will ich halt nach
    hinten hin noch etwas freie Zeit haben, um mich auf das Studium vorzubereiten.


    Wann sind eigentlich die ersten Vorlesungen bzw. wann fängt das WS 05/06 offiziell an?
    Anfang oder Ende Oktober?
    Geändert von Hyun-Keun (21.06.2005 um 15:02 Uhr)



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  4. #19
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    Hallo Hyun-Keun,

    also entweder missverstehen wir uns gerade oder du hast das mit dem Praktikum noch nicht so ganz verstanden?! Wenn du jetzt erst mal ein Drittel deines Pflichtpraktikums machen willst, also genau 30 Tage, dann sind das auch haargenau 30 Kalendertage. D.h., wenn du, wie du sagst, Ende August beginnst, wirst du die 30 Tage auch Ende September definitiv hinter dir haben. Deine "reelle" Praktikumszeit kann sich also nicht auf 40 Tage verlängern, nur weil du die Wochenenden nicht alle arbeitest. Du kannst innerhalb dieser 30 Tage theoretisch auch nur 23 Tage gearbeitet haben, bescheinigt werden dir am Schluss trotzdem 30 Tage Praktikum.

    Es zählen also Kalendertage nicht Arbeitstage!

    Hoffe dir damit geholfen zu haben - und wenn du das jetzt alles sowieso schon wusstest und das nur ein Missverständnis war... hm, dann hab ich halt Spaß am Schreiben gehabt

    Liebe Grüße



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  5. #20
    Hyun-Keun
    Guest
    Jetzt habe ich Depp doch tatsächlich Kalender- und Arbeitstage durcheinander gebracht!

    Du hast natürlich vollkommen recht, tatti. *Aschestreu*

    Vielen Dank für den Hinweis!



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