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Na ja, aber so ganz weg vom Fenster ist es auch nicht...
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ich wohne in Essen...Münster wäre also nicht der nicht der nächste Ort. Wenn ich mich allerdings erst im Sommersemester 06 bewerbe, hätte ich dann doch das Sozialkriterium 4, da kaum Unis Medizin im SS anbieten, Münster jedoch schon und dann für mich die nächstgelegene Uni wäre...Lieg ich da richtig?
Aber inwieweit zählen die Sozialkriterien, insbesondere das Ortskriterium, noch?
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Ex Studienplatz Anwärter
ZVS-FAQ oder ZVS
Das Sozialkriterium ist in der Verteilung in der Wartezeitquote das vorrangige und in der Abibestenquote nachrangiges Kriterium.
Ortskriterium gibt es so nicht und ist vor allem kein Sozialkriterium.
Es gibt die Ortspräferenz, die die Stelle an der du die Uni im Antrag nennst bezeichnet.
Was es noch gibt ist ein Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des 1. Studienortwunsches, das ist ein Sonderantrag.
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@notdoc: hab ich mich wohl schlecht ausgedrückt...ich meinte mit ortskriterium das Sozialkriterium 4, also die nächstgelegene Uni am Wohnort der Eltern.
Taucht das SK 4 noch irgendwo beim AdH auf? Die meisten Unis lassen das ja auch über die ZVS laufen, also im Endeffekt auch über die Abinote.
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Ex Studienplatz Anwärter
Jetzt schau dir doch mal die Links an, die ich dir gegeben habe!
Ich hätte es erwähnt, wenn es im AdH eine Rolle spielen würde.
Das wiederspricht doch der Idee des AdH, dass sich die Unis ihre Studenten selber aussuchen dürfen, wenn die Uni aber dann die mit besserem Soz. Krit. bevorzugen muss.