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  1. #1
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    hallo ihr,

    ich würde gerne bei der zvs einen ortsantrag für berlin stellen (5.3. zweitstudium / wissenschaftliche gründe und evtl. 1. gesundheitliche gründe). da ich nicht leer ausgehen möchte, falls diese anträge nicht ziehen, überlege ich, doch noch andere studienorte "im umkreis" anzugeben und dann zu pendeln o.ä.
    meine frage: macht das sinn? oder wirft die zvs meinen ortsantrag gleich in den müll, wenn sie sieht, dass ich noch andere studienorte angegeben habe (à la "dann kanns ja nicht so wichtig sein")? danke für eure hilfe.

    grüße
    yasmin



  2. #2
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    Natürlich macht das Sinn. Deine Anträge müssen eigentlich ganz unabhängig davon bearbeitet werden. Ich weiss natürlich jetzt nicht, wie du sie begründest. Wenn du jetzt schreibst, dass es dir unmöglich ist an einem anderen Ort zu studieren, dann wirds damit schon schwieriger denke ich.
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

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  3. #3
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    das ging ja schnell!
    ja, ich möchte damit begründen, dass ich an berlin gebunden bin.
    habe aber etwas nicht ganz verstanden: was wird damit schwieriger? dass die ortsanträge berücksichtigt werden oder dass ich, falls ich nicht in berlin zugelassen werde, die zulassung für einen anderen ort bekomme?



  4. #4
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Du stellst den Ortsantrag natürlich, weil es für dich schwierig wäre an einem anderen Ort als Berlin zu studieren.
    Es ist nur die Frage, ob ein anderer Studienort für dich schwieriger, oder unmöglich wäre.
    Wenn ein anderer Ort für dich unmöglich ist, wird deine Argumentation natürlich entkräftet, wenn du noch andere Orte angibst.

    Wobei du natürlich dazu schreiben könntest, dass du die Orte nur nennst um später tauschen zu können.
    Zu welchem Zeitpunkt dass frühestens möglich ist, kann ich dir jetzt nicht genau sagen.
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  5. #5
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    ich dachte immer das man eine ausführliche Begründung bezüglich der Aufnahme eines Zweitstudiums darlegen soll also quasi Sinnhaftigkeit der Kombination von Erst- und Zweitstudium. Für den Ortsantrag sollen die notwendigen Unterlagen (Atteste, Heiratsurkunde, Geburtsbescheinigung, Schwerbehindertenausweis...) beigelegt werden. Von einer zusätzlichen Begründung für den Ortsantrag höre ich heute zum ersten Mal. So steht es zumindest im ZVS Info.

    Habe ich da was überlesen oder falsch verstanden?

    Grüßle Nine



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