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  1. #6
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    das meinte ich auch mit begründung - atteste usw.; außerdem kann man als zweitstudent einen ortsantrag "5.3. wissenschaftlicher nachwuchs" stellen, dann muss man den studienwunsch begründen - meine frage war, wenn ich nun atteste o.ä. dem ortsantrag beilege, und dennoch andere orte im antrag angebe, die zvs das so akzeptiert - habe jetzt endlich jemanden dort erreicht und der sagte, das wäre schon möglich, wenn die orte nicht allzuweit voneinander entfernt wären, also z.b. nicht frankfurt und hh.
    grüße
    yasmin



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    achso.

    Ja ich denke es kommt echt drauf an. Aber normalerweise sollte die ZVS den Ortsantrag schon berücksichtigen auch wenn man mehrere Uni´s angegeben hat, da wenn man eben studieren will auch ein paar Schwierigkeiten in Kauf nimmt, wenn es denn nun mit dem Ortsantrag nicht klappen sollte, weil die Plätze an der Uni an erster Stelle eben ausgeschöpft sind. Es könnte theoretisch aber schon sein, dass die ZVS eine Begründung für die anderen Orte die man angibt möchte aber ich denke das führt zu weit.
    Naja ZVS eben ein Buch mit sieben Siegeln.

    Grüßle Nine



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