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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Avatar von Pünktchen
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    @der praktikant
    hmm...kannst du das irgendwie belegen...ein Hinweis au den ZVS-seiten oder ähnliches? oder zählt das unter den Härtefallantrag?
    ich finde grade nichts passendes (das will aber nichts heissen)

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  2. #7
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Das einzige, was es dazu gibt könnte der Sonderantrag E Nachteilsausgleich sein. Wobei da nichts direkt über den Bundeswettbewerb steht, dass ist dann auslegungssache und ich glaube nicht, dass man den Antrag mit der Teilnahme an einem Bundeswettbewerb durchkriegt.

    http://www.zvs.de/Service/Download/S07.pdf
    Geändert von Notdoc (04.07.2005 um 18:57 Uhr)
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  3. #8
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    Zitat Zitat von Der Praktikant
    Also das gilt nur für die Bundessieger, außerdem ist dabei immernoch zusätzlich ein Gutachten der Schule notwendig, daß die Teilnahme bei diesem Wettbewerb Deine Leistung innerhalb der letzten drei Jahre vor erreichen der Hochschulreife insofern gemindert hat, daß Du ohne die Teilnahme eine bessere Note im Abi erreicht hättest. Um wieviel die Note dann verbessert wäre muß ganz detailliert durch die Schulleitung und die involvierten Fachlehrer belegt werden. Außerdem zählen nur beglaubigte Kopien.

    Der Praktikant
    Also eine verkappte Härtefallquote...wie soll man denn nachweisen, dass man nur deshalb in einem bestimmten Fach schlechter war; mein Problem ist, dass es mir da in meinem besten Jahr auch in einem sehr guten Allgemeinzustand war, da ich ohne die nötige Konzentrationsfähigkeit da niemals etwas hätte bewegen können. Nachteil ist, dass ich gerade da wirklich gute Noten hatte.

    Gibt es denn nicht einmal so etwas wie eine Belohnung oder zweite Chance, einfach aus Prinzip. Hab das Ding einfach mal losgeschickt, leider konnte ich es heute nicht mehr beglaubigen, da ich immer erst relativ spät vom Praktikum wieder zurückkomme (kein Amt mehr offen). Übrigens sind 3 Monate viiiiel zu viel, aber was solls, man soll eben an allen Fronten gemartert werden.

    Übrigens: Kann man nach Abschicken des Antrags eigentlich noch eine kleine Änderung vornehmen und wenn ja wie? Ich würde gerne Platz 5 in der AdH-Liste austauschen. Was haltet ihr eigentlich von Aachen, sieht es da eher gut oder schlecht aus? Und wie ist es mit Kiel und Bochum?

    VIELEN DANK!



  4. #9
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Zitat Zitat von Neely
    Übrigens: Kann man nach Abschicken des Antrags eigentlich noch eine kleine Änderung vornehmen und wenn ja wie?
    Ja, dass geht noch.

    http://www.medi-learn.de/medizinstud...ad.php?t=21359
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  5. #10
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    Zitat Zitat von Pünktchen
    @der praktikant
    hmm...kannst du das irgendwie belegen...ein Hinweis au den ZVS-seiten oder ähnliches? oder zählt das unter den Härtefallantrag?
    ich finde grade nichts passendes (das will aber nichts heissen)

    Das tut mir Leid, wenn jetzt Missverständinsse aufgekommen sind , daß hat sich dann wohl in den letzten 2 Jahren wohl geändert bei der ZVS. Früher gab es nämlich unter dem jetzigen Punkt 3 bei Nachteilsausgleich noch eine Formulierung wie "Bundessieger bei Jugend-Forscht" oder so ähnlich, daß weiß ich deshlab noch, weil ich damals den Antrag wegen Sport (Kaderzugehörigkeit) gestellt habe (jetzt auch Punkt 3 Nachteilsausgleich) und mir immer dachte, daß das ja ganz schön happig ist gleich Bundessieger zu werden, denn in einen A/B/C/ Kader zu kommen ist auch nicht so einfach, aber schien mir nicht ganz so unerreichbar für Normalsterbliche wie Bundessieger zu werden, hab echt einen ganz ganz großen Respekt vor Leute, die das schaffen. Leute die mal in einer Sportart in der (Jugend)Nationalmannschaft waren (A/B/C Kader) kenne ich viele, aber keinen "Bundessieger".



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