@ trident: die wartezeit wird und kann nie verschwenden. das waer dann wirklich gegen das gesetz. demnach kann naemlich jeder deutsche der die hochschulzugangsberechtigung erworben hat, in deutschland studieren was er will. dieses gesetz wird nur durch die wartezeitquote eingehalten (denn irgendwann - spaetestens nach 16 semestern - kommt da JEDER rein).
also wegfallen geht nicht, reduzieren aber sicherlich noch... und wie so oft wirds wohl auch irgendwann genau so kommen...
das mit der klage halte ich fuer genauso interessant wie letztendlich aussichtslos. wenn die merken dass da was wackelt, wird schnell ne gesetzesaenderung beschlossen die den klaegern den naehrboden entzieht.
und den tag will ich erleben, an dem 10.000 wartende auf die strasse gehen und dagegen protestieren dass sie warten muessen... also dann mach ich 'n fass auf!