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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.11.2003
    Beiträge
    73
    Ist es richtig, dass die freigewordenen Plätze im Nachrückverfahren im AdH nur nach der Ortspräferenz vergeben werden? Oder werden diese Plätze an die Personen vergeben, die im Adh knapp keinen Platz bekommen haben und in der Rangfolge als nächstes dran sind?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von red_sun
    Mitglied seit
    26.05.2005
    Ort
    Münster (Geschichtswissenschaften)
    Beiträge
    178
    Im Nachrückverfahren wird nach Liste verfahren, d.h., nach Noten. Ist man mit 2,1 knapp vorbei und steht auf der Liste auf Platz 3 und es werden noch 5 Plätze im NAchrückverfahren vergeben, dann bekommt man einen Platz auf diese Weise



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  3. #3
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
    Mitglied seit
    31.08.2004
    Ort
    Irgendwo im nirgendwo
    Semester:
    Es fängt immer wieder neu an
    Beiträge
    1.608
    Im AdH werden von jeder Uni Ranglisten erstellt, die an die ZVS geschickt werden.

    Im Nachrückverfahren wird geprüft, ob du an dem Ort den du an 1. Stelle genannt hast auf der Liste der Uni soweit vorrückst, dass du einen Platz erhalten kannst. Dann wäre das Verfahren für dich abgeschlossen, wenn nicht wird für alle weiteren Orte genauso verfahren.
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



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