Huhu Hawk,
jetzt hab ich zum ersten Mal in meiner Ausbilung mein Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkundebuch zur Hand genommen. Die 29,95 € müssen sich auch mal lohnen.
Ich habe Folgendes gefunden: "Jugendliche haben ein Anrecht auf erweiterte Ruhepausen. Sie dürfen grundsätzlich - hier gibt es aber viele Ausnahmen - in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, an Samstagen und an Sonntagen nicht beschäftigt werden."
Aha, jetzt sind wir auch nicht schlauer. Einen Paragraphen dazu hab ich nicht gefunden und im Netz zu suchen hab ich jetzt auch keine große Lust. Zumal das vom thread schon sehr abweicht.
Lieben Gruß, lilac