Ah, ok
An wen müsste ich mich jetzt dann wenden, wenn ich die Sache weiter verfolgen wollte? An die Verwaltung?
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Der Wisch den man als Privatpatient mit der Vertretung unterschreibt sind allgemeine Geschäftsbedingungen. Die müssen sich gegenüber Verbrauchern an einem fein ziselierten Regelwerk messen lassen. Der Klauselersteller erhofft sich daraus Vorteile gegenüber den allgemeinen Regeln, deshalb werden die Klauseln darauf kontrolliert, ob sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Wenn die Regelleistung des Assistenten die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des Wahlarztes substituieren sollen, dann kann man das annehmen, zumal es der gesetzlichen Wertung widerspricht.
Zitat von Evil
Ah, ok
An wen müsste ich mich jetzt dann wenden, wenn ich die Sache weiter verfolgen wollte? An die Verwaltung?
Begründeten Widerspruch einlegen... ggf hilft deine PKV
Heute ist mein neuer Arbeitsvertrag und Mietvertrag gekommen. Hab jetzt schon so keine lust auf den ganzen Papierkram, ich wechsel nämlich das Bundesland und darf schön alles wechseln. Versorgungswerk, Kammer etc und meine bisherigen Narkosen muss ich mir dann auch noch bestätigen lassen.
Zählt ihr eigentlich Strumen als Eingriffe zu den 100 erforderlichen Eingriffen im Kopf-Hals Bereich, HNO etc dazu?
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Klar zähl ich die in das Paket Kopf Hals Auge Neuro HNO, warum denn nicht?