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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #28666
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    Ich hab mal den Text aus dem ARbeitszeitgesetz kopiert.
    In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
    1. abweichend von § 3
    a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,....
    9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.


    Für mich bedeutet das, dass nach zB 10h Bereitschaftsdienst (zählt ja voll als Arbeitszeit nach dem ArbZG) nur im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes weiter gearbeitet werden dürfte.
    Jetzt steht hier auch noch "werktäglich", womit der Sonntag raus wäre.



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  2. #28667
    Diamanten Mitglied
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    Ich hab mal den Text aus dem ARbeitszeitgesetz kopiert.
    In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
    1. abweichend von § 3
    a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,....


    In den Tarifverträgen kann das dann noch genauer ausgestaltet sein.
    Ich habe hier noch das "kirchheimer Handbuch für angestellt Ärztinnen und Ärzte" (sehr nützliches Teil, zu erwerben über den Landesverband BaWü). Dort heißt es, dass die Arbeitszeit auf bis zu 24h verlängert werden darf, wenn die acht Stunden überschreitende Zeit als Bereitschaftsdienst abgeleistet wird.

    Für mich bedeutet das, dass nach zB 10h Bereitschaftsdienst (zählt ja voll als Arbeitszeit nach dem ArbZG) nur im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes weiter gearbeitet werden dürfte.
    Jetzt steht hier auch noch "werktäglich", womit der Sonntag raus wäre.



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  3. #28668
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    das war mal...
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    Da steht nur wenn in der Arbeitszeit in erheblichem Umfang BD besteht. Da steht nicht das du nicht mit BD anfangen und dann 8h Vollarbeit haben darfst.



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  4. #28669
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Da steht nur wenn in der Arbeitszeit in erheblichem Umfang BD besteht. Da steht nicht das du nicht mit BD anfangen und dann 8h Vollarbeit haben darfst.
    Ja, so verstehe ich es auch.



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  5. #28670
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    Da steht aber auch, dass das im Tarifvertrag geregelt sein muss und wie es in der jeweiligen KLinik aussieht, hängt dann davon ab. Ich kenn die aktuellen MB-VKA Verträge nicht, aber früher stand es wie oben zitiert drin.



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