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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31836
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Da möchte ich nur eine kurze Anmerkung zu machen: Ja, ist richtig, die Null-Negativen sind zur ungekreuzten Gabe da.
    ABER: VORHER bitte eine Kreuzprobe abnehmen! Die ungekreuzten werden nämlich trotzdem (nachträglich) gekreuzt!
    Und es ist echt doof (für den Arzt, der sie gegeben hat und vor allem für den Transfusionsbeauftragten), wenn dann im Nachhinein kein Kreuzblut da ist!
    Deswegen: VOR Gabe der 0 neg. Konserven Kreuzblut und BedsideTest, und danach die Konserven anhängen.
    Das sowieso.
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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  2. #31837
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Naja, sooooo selbstverständlich ist das anscheinend nicht!
    I'm a very stable genius!



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  3. #31838
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Deswegen: VOR Gabe der 0 neg. Konserven Kreuzblut und BedsideTest, und danach die Konserven anhängen.
    Daß man vor dem Anhängen einer ungekreuzten 0-neg.-Konserve Kreuzblut zum Nachkreuzen abnehmen soll, wusste ich. Aber warum den BedsideTest machen, bevor man 0-neg. anhängt?



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  4. #31839
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Erste Stellungnahme für einen Zahnschaden fällig - shit.
    Hat jemand Erfahrung mit so was? Gern auch per pn.



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  5. #31840
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Stellungnahme wem gegenüber? Deinem Chef? Dem Patienten? Einer Versicherung? Einem Anwalt?
    Von wem angefordert? Deinem Chef? Der Verwaltung? Dem Patienten? Einer Versichtung? etc?

    Falls von und für extern: Ohne schriftliche Schweigepflichtentbindung geht nix. Und dann Herausgabe nach Formulieren über deinen Chef bzw die Verwaltung.

    Geht nicht drum, was zu vertuschen, aber Meldewege einzuhalten. Letztlich ist ein Zahnschaden bei Intubation (ich gehe mal davon aus, darum geht es) ein Eingriffsinhärentes Risiko, über das auch aufgeklärt wird (oder es ist eben ein vitaler Notfall). Solange da nicht fahrlässig gehandelt wurde (und dazu bedarf es schon einiges), ist es ja in der Regel schicksalhaft für den Patienten, so doof das auch erstmal ist.



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