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Zitat von
Relaxometrie
Aber das ist ja inhaltlich keine Antwort auf meine Frage.
Sinnlose Vorschriften würde ich als noch-nicht-Facharzt zwar einhalten, dennoch möchte ich verstehen, ob eine Vorschrift eine fachlich sinnvolle Grundlage hat.
Weil es ein Gesetz ist? Siehe Transfusionsgesetz / Querschnittsleitlinien. Ich finde Tempo 30 auch meistens doof. Trotzdem muss ich mich dran halten...
Was ist fachlich gesehen der Sinn eines Bedsidetests vor dem Anhängen einer (ungekreuzten Notfall-)-0-neg.-Konserve? Aus diesem Bedsidetest resultiert doch keine Veränderung des Procederes.
Die Antwort hat Moorhühnchen gegeben: Bei Massivtransfusionen KANN es dazu kommen, dass sich der Bedsidetest / Kreuzprobe u.U. ändert. Wenn Du eigentlich A neg. bist, aber nur noch wenig eigenes Blut hast, und dann schüttet jemand jede Menge 0 neg. in Dich rein, dann KANN sich Deine Blutgruppe "ändern". Um dann ein Testergebnis zu haben, was Deiner Blutgruppe entspricht, sollst Du VOR einer Transfusion (also auch vor einer Notfalltransfusion) sowohl eine Kreuzprobe als auch den Bedsidetest machen.
Was eine rein rechtlich wohl nicht haltbare Vorschrift war, die ich aber eingehalten habe: An meiner letzten Klinik (kleinstes Haus eines Verbundes von vier Kliniken) wollte der Transfusionsbeauftragte, daß wir vor Transfusion auch die Blutgruppe der Konserve testen.
Das war früher auch mal so. Heutzutage nur noch bei Eigenblutspenden! Ansonsten kannst Du Dich drauf verlassen, dass drin ist, was draufsteht. Dafür steht das Labor gerade!
Eine zweite Ausnahme gibt es: wenn Du mit der Autotransfusion gespielt hast, dann brauchst Du solange keinen Bedsidetest zu machen, wie sowohl der Arzt als auch der Patient als auch die Maschine am selben Ort geblieben sind. Offiziell musst Du aber sowohl vom Patienten als auch von der MAT-Konserve einen Bedsidetest machen, wenn eins von den o.g. Fakten sich geändert hat. Also ein anderer Arzt oder ein anderer Ort (Patient ist mittlerweile vom OP auf die Intensiv gebracht worden)...
Ich habe zwar gelernt, daß rein rechtlich die Blutgruppe in der Konserve enthalten ist, die auf der Konserve draufsteht.
Aber gut.....der zusätzliche Bedsidetest hat mich nicht groß gestört und im Fall der Fälle wäre es doch besser gewesen, der (sinnlosen) Forderung nachgekommen zu sein.
Rein vom Transfusionsgesetz / Querschnittsleitlinien hast Du recht. Wäre nicht nötig gewesen. Ob man sich den Stress antut und diskutieren will, oder sogar eine Abmahnung riskiert, weil es eben eine SOP vom Transfusionsbeauftragten gibt, sei mal dahingestellt.