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  1. #31851
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    0 neg. kippst du aber doch so oder so rein, egal was der Patient für eine Blutgruppe hat bzw. unabhängig davon was der Bedsidetest sagt.

    Bedsidetest bei den Konserven kenn ich auch noch. War irgendwie auch nicht schlecht wenn nochmal die optische Bestätigung zu haben, dass es gleich ist- eine Fehlerquelle weniger. Wurde dann auch mit dem Hinweis, dass das Labor für die richtige Kennzeichnung verantwortlich ist, abgeschafft.
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    Thou canst not then be false to any man.
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  2. #31852
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    4.543
    Auch wenn es unsinnig ist, macht man sich angreifbar wenn man es nicht tut, egal ob man sonst lege artis gehandelt hat. Brauchen nur unzufriedene Angehörige oder der Patient selber zu klagen und ein findiger Anwalt findet diese Abweichung - das kann bis zur Beweislastumkehr führen dass du keinen Fehler gemacht hast. Denn es steht so in den Richtlinien (sic!) der BÄK ...

    4.10.5 Notfalltransfusion
    Eine Notfalltransfusion setzt eine vitale Gefährdung des Patienten voraus, die eine sofortige
    Transfusion ohne die sonst notwendigen Voruntersuchungen bedingt. Das erhöhte Transfusionsrisiko
    ist zu beachten (s. Abschnitt 4.5). Hinsichtlich der Identitätssicherung für Blutproben
    und Begleitpapiere wird auf Abschnitt 4.9 verwiesen.
    Auch im Notfall ist der AB0-Identitätstest durchzuführen (s. Abschnitt 4.9.2.1).
    Bei Massivtransfusionen sollten Blutprodukte warm (maximal 42 °C) transfundiert werden.
    Solange das Ergebnis der AB0-Blutgruppenbestimmung des Empfängers nicht vorliegt, sind
    zur Erstversorgung Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 zu verwenden.
    Ist eine Aufklärung des Patienten vor der Anwendung von Blutprodukten im Notfall nicht
    möglich, ist die nachträgliche Sicherungsaufklärung durchzuführen (vgl. Abschnitt 4.3.3).

    4.9.2.1 AB0-Identitätstest
    Unmittelbar vor der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten, Granulozytenkonzentraten
    und bei Plasmaaustausch-Therapie ist vom transfundierenden Arzt oder unter seiner direkten
    Aufsicht der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) direkt am Empfänger vorzunehmen (z. B.
    auf Testkarten). Das Testmaterial wird entsorgt. Er dient der Bestätigung der zuvor bestimmten
    AB0-Blutgruppenmerkmale des Empfängers. Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren.
    Bei Unstimmigkeiten ist das Labor bzw. die transfusionsmedizinische Einrichtung umgehend
    zu benachrichtigen.
    Wegen abweichender Vorschriften bei der autologen Bluttransfusion wird auf den folgenden
    Abschnitt verwiesen.
    Zur Kreuzprobe im Notfall steht drin :

    In Notfällen kann von der Richtlinie abgewichen werden, soweit dies in der gegebenen Situation
    zur Abwendung von Lebensgefahr oder eines ernsten Schadens für den Empfänger
    notwendig ist. In diesen Fällen ist besonders auf die Gefahr von Verwechslungen und Fehlbestimmungen
    zu achten. Notfälle und die Abweichung von den Richtlinien (z. B. bei Massivtransfusion)
    sind begründet zu dokumentieren.

    Die AB0-Blutgruppen- und Rh-Bestimmung, der Antikörpersuchtest sowie die serologische
    Verträglichkeitsprobe müssen aus einer Blutprobe, die vor der Notfalltransfusion entnommen
    werden sollte, auch dann vollständig durchgeführt werden, wenn die Transfusion aus vitaler
    Indikation bereits vorher erfolgt ist.

    Schnelltests zur Verträglichkeitsuntersuchung können für Notfälle herangezogen werden.
    Das Ergebnis muss grundsätzlich durch das Regelverfahren bestätigt werden.
    Transfusionen aus vitaler Indikation ohne regelhaft abgeschlossene Voruntersuchung sind
    durch den transfundierenden Arzt als solche zu dokumentieren. Das Transfusionsrisiko ist
    erhöht. Die Risikoabwägung trifft der transfundierende Arzt. Das Ergebnis der serologischen
    Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) und des Antikörpersuchtests ist dem transfundierenden
    Arzt unverzüglich mitzuteilen"


    Vgl auch : http://www.bundesaerztekammer.de/fil...rapie_2017.pdf
    Geändert von MissGarfield83 (06.11.2017 um 09:21 Uhr)



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  3. #31853
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Also macht es fachlich keinen Sinn, ist aber rechtlich vorgeschrieben?
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  4. #31854
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Also ich finde den Bedside-Test gut und wichtig! Es arbeiten Menschen im System. Und wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Wer sich einmal mit dem Faktor Mensch beschäftigt hat und das "Schweizer Käse-Modell von Reason" kennt, weiß, dass manchmal Fehler auf mehreren Ebenen passieren können. Umso wichtiger ist es, dass jede Ebene korrekt arbeitet, so dass Fehler der darüber liegenden bzw. vorgeschalteten Ebene noch bemerkt und ausgebügelt werden können.

    Mir ist z. B. neulich erst beim Bedside-Test aufgefallen, dass ich beim falschen Patienten stand. Wäre fatal gewesen, ist aber nur so aufgefallen (ja, ich hatte Stress - rechtfertigt nix. Ja, ich hatte keinen Blick auf den Schein geworfen - stressbedingt, rechtfertigt dennoch nix. Ja, wir hatten zwei namensgleiche Patienten auf Station - jo, pass halt besser auf).

    Nur mal so für alle, die meinen, das wär doch alles total antiquiert und obsolet...
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  5. #31855
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    0 neg. kippst du aber doch so oder so rein, egal was der Patient für eine Blutgruppe hat bzw. unabhängig davon was der Bedsidetest sagt.
    Jein. Irgendwann nimmst Du ja auch wieder die Konserven der regulären BG. Und dann ist es natürlich schon schön, wenn Du weißt, welche BG der Patient hat. Sonst haust Du der Blutbank ordentlich ins Kontor, wenn Du 20 Konserven 0 neg. bestellst, obwohl Du nach der Akutsituation auch A pos. hättest nehmen können...

    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Also macht es fachlich keinen Sinn, ist aber rechtlich vorgeschrieben?
    Siehe oben. Fachlich macht es schon auch Sinn. Du willst ja nach der Akutsituation auch wieder Konserven nehmen, die der Patient auch regulär bekommen würde. Und die Blutbank dankt es auch, wenn Du denen nicht die 0 neg. Vorräte weghaust...
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