teaser bild
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31931
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.485

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich frage mich immer: WER MACHT SOWAS MIT?

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #31932
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    DAS habe ich mich damals auch gefragt. Leider war ich die einzige, die sich das gefragt hat. Um genau zu sein hatten wir Freitag 24 Stunden, Samstag Rufdienst, Sonntag 24 Stunden und Montag bis Freitag Nachtdienst. Zwar nur alle vier bis fünf Monate einmal (und sonst keine Dienste), aber... Aber bevor ich die Flucht antreten musste, kam das böööse AZG auf und schon musste was geändert werden
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #31933
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Mitglied seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Zitat Zitat von easy-bisy Beitrag anzeigen
    kurze Google Suche nach "Ruhezeit nach Bereitschaftsdienst" beantwortet deine Frage.
    Anschließend müssen 11h Ruhezeit eingehalten werden.
    Eine kurze Google-Suche hätte aber auch gezeigt, dass in arbeitsrechtlicher Hinsicht eine Rufbereitschaft als Ruhezeit gilt.

    Hinzu kommt diese böse Ausnahmeregelung, dass Ruhezeitkürzungen durch Rufdienst-Inanspruchnahmen zu anderen Zeiten ausgeglichen werden dürfen, solange man zumindest 5,5 h Ruhezeit hat. ArbZG § 5 Abs. 3 für die, die's interessiert.
    Was insbesondere dann tückisch ist, wenn der Tag nach dem Rufdienst ein ohnehin freier Tag ist.


    Spontan würde ich deshalb befürchten, dass das so zulässig ist.
    Bist du im MB? Wenn ja, da mal nach arbeitsrechtlichem Rat fragen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #31934
    Verabscheut Pümpel! Avatar von Trianna
    Mitglied seit
    20.05.2009
    Ort
    Southwest
    Beiträge
    7.309
    @THawk

    Das war ja eine Aneinanderreihung von Übelkeiten :/

    Wie sind die Reas ausgegangen?
    "I can´t come to work today, I have no face"




    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #31935
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
    Mitglied seit
    10.06.2005
    Ort
    Bromberlin
    Beiträge
    10.711

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Bei uns gibt es auch ein, zwei Kollegen die das machen, einer hatte letzte Woche 5 Tage Hintergrund und zwischendrin einen Vordergrunddienst. Finde das selten dämlich und würde mich auch nicht drauf einlassen, vor allem weil es ja bei uns auch noch Usus ist, regulär im Tagesprogramm weiterzuarbeiten, egal was man im Rufdienst gemacht hat...
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook