Auch wenn Du als Dienstplaner Kenntnis von der Schwangerschaft erlangst? Stichwort Fürsorgepflicht und so?
Ja, habe ich auch vollstes Verständnis für. Aber wie gesagt, wenn ein Verantwortlicher (Dienstplan, LOA, Chef, etc.) davon Kenntnis erlangt, hat er dann nicht eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter? Wie man das dann regelt, sei mal dahingestellt. Aber Dienste und Überstunden dürfen ja dann gar nicht mehr geleistet werden...In meinem Kollegium habe ich damals auch genug Frauen erlebt, die keinen Bock auf Ausweichtätigkeiten hatten oder bestimmte Ausbildngsabschnitte noch zu Ende bekommen wollten, die schwanger nicht möglich gewesen wären, so dass sie das dem AG gegenüber (teils sehr lange) verheimlicht haben. Kann man gut oder schlecht finden, ändert aber nix daran, dass es der Frau allein obliegt, mitzuteilen, dass sie schwanger ist.