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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #34156
    Diamanten Mitglied
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    Ich bin gestern mit Freunden auf eine interessante Frage gestoßen und habe keine richtige Antwort drauf gefunden. Diese erzählten mir, dass ein befreundeter RettAss der Bundeswehr ihnen mal berichtet hatte, er hätte als dazukommender Passant mal in einem Rettungswagen mit ins KH fahren müssen, weil auf dem RTW nur Sanis waren und er den Patienten nicht an "niederrangiges" Personal übergeben dürfe. Falls das stimmt, wie verhält sich das dann, wenn ich als Ärztin zB zu einer Synkope dazu komme und den Pat. betreue bis der RTW eintrifft. Gesetzt dem Fall, der Patient wäre schon wieder wach und stabil und die Sanis holen keinen Notarzt mit dazu, könnte ich dann eventuell rechtlich belangt werden, wenn der Patient auf der Fahrt jetzt in irgendeiner Weise doch instabil wird und ich nicht mitgefahren bin? Und unterscheidet sich dies in irgendeiner Weise je nach dem ob ich den Notarztschein habe oder nicht?



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  2. #34157
    Diamanten Mitglied
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    Dazu gibts glaube ich sogar eine IMPP-Frage... hmmm. Ob ich die jetzt finde?

    Edit: Nein, Fehler meinerseits. Frage 17 von Tag 3 von F14 ist entfernt verwandt; der Examen-Online-Kommentar ist recht hilfreich. Aber hat leider keinen Nutzen für deine konkrete Frage, da es dort nur um die Garantenstellung bei Erster Hilfe allgemein geht.

    Ist auf jeden Fall ein interessantes Thema, ich freue mich schon mehr darüber zu erfahren
    Geändert von davo (19.08.2018 um 18:12 Uhr)



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  3. #34158
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Dazu gibts glaube ich sogar eine IMPP-Frage... hmmm. Ob ich die jetzt finde?
    Die habe ich dann offensichtlich nicht gekreuzt oder schon verdrängt



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  4. #34159
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Wenn es ein deutscher Rettungswagen ist, sitzt da mindestens ein Notfallsanitäter bzw. (noch) Rettungsassistent drauf.

    Wenn es doch nur ein KTW war, muss man sich überlegen, ob eine RTW-Indikation vorliegt; dann bestellt man einen RTW nach. Keinesfalls ist es vorgesehen, dass man Passanten aufgabelt, um Transporte des Rettungsdiesntes zu begleiten (von Notlagen/MANV etc. mal abgesehen, wo das vielleicht sinnvoll sein könnte).

    Was den arztbegleiteten Transport anbelangt: Als Arzt erwartet man von dir, dass du einen stabilen von einem instabilen Patienten unterscheiden kannst. Wenn du der Meinung bist, dass der Transport arztbegleitet stattfinden muss, holst du einen NA dazu.
    Wenn der Patient zum Zeitpunkt deiner Übergabe stabil ist, kannst du dem RTW formell ans Herz legen, dass sie bei unerwartet auftretender Instabilität natürlich noch mal nen NA nachfordern sollen.
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  5. #34160
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    Eine definitiv Antwort habe ich auch nicht aber ich habe ja in den letzten Jahren sämtliche Rettungsdienstausbildungen durchlaufen und vor wenigen Monaten nochmal für den Notfallsanitäter die relevanten Gesetzte gepaukt aber irgendwas in diese Richtung ist mir nicht begegnet. Und das wäre ja für Rettungsdienstler auch nicht völlig irrelevant.

    In der Praxis übernehmen wir regelmäßig Patienten von Ärzten (z.B. aus Praxen) und fahren sie ohne Arzt ins KH. Auch ist noch nie ein zufällig als Passant anwesender Arzt bei mir im RTW mitgefahren. Außerdem übergeben wir als RTW (besetzt mit RettAss/NFS) immer mal wieder Patienten an KTWs (in der Regel mit zwei Rettungssanitätern besetzt), die den Patienten dann letzten Endes im KH abliefern.

    Unabhängig davon ist es aber rein rechtlich nicht erlaubt, dass zwei Rettungssanitäter einen RTW besetzten. Da muss mindestens ein RA/NFS drauf sitzen.
    (Und meiner Erfahrung nach nehmen sich BW-Rettungsdienstler hin und wieder gerne mal wichtiger als sie sind *hust* gilt natürlich nicht immer und für alle, ist aber auch kein seltenes Phänomen...)



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