Die kommerziellen Aufklärungsbögen erfüllen ja genau das, nämlich fachärztlich und fachjuristisch ausgearbeitete Leitfäden zu sein. Was man da selbst noch reinkritzelt dient der und dokumentiert die Individualisierung; das wiederum kann ja nicht "juristisch korrekt" oder "falsch" sein, es sei denn es wäre halt inhaltlicher Schwachsinn.