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Geändert von Tarwah (30.04.2023 um 11:44 Uhr)
Auch zu zweit nicht schaffbar? Was ist mit Pausen? Kein Ersatz in Sicht? Was ist, wenn Du Dich auch noch krankmeldest?
Dann muß halt die Oberarztriege einspringen. Alternativ kann man auch den Ball bis auf Ebene der Geschäftsführung spielen (-> eilige Überlastungsanzeige), dann ist die nämlich dran, wg. Verstößen gegen AZG oder wenn Dir wg. Übermüdung etwas zustößt, wie in dem Helios-Thread neulich. Wenn Du mit Brummeln den Dienst "einfach so" übernimmst, wird man sich hinterher und mit Recht die "Hände in Unschuld" waschen, und, schlimmer noch, auf die Idee kommen, es öfters so mit Alleinbesetzung zu machen (z.B. während der Sommmerferien)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Hintergrund mit Dienstbeginn reinrufen und mitarbeiten lassen. Alternativ erst sobald es wirklich nicht mehr zu schaffen ist und akute Patientengefährdung gut belegt werden kann (ist ja relativ schnell der Fall, so wie es sich anhört). Unter Androhung von Dokumentation, falls er nicht kommen "möchte". Nur dann wird es eine Konsequenz haben. Wenn du die Nacht irgendwie rumbringst, nicht.
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