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"Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betrieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden (z.B. Wegezeiten von Servicetechnikern). Auch die Zeiten der vom AG durchgeführten Beförderungen zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten sind Arbeitszeit (Buschmann/Ulber ArbZG Bk § 2 Rn 8)."
Hab ich auf die Schnelle gefunden. Autolyse wird es vermutlich genauer wissen.