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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37766
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    22.05.2013
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    Du kannst dich vom Betriebsrat auch erst einmal nur beraten lassen, wie du am besten in entsprechenden Situationen agieren solltest. Die kennen ja immerhin dein Haus und wissen, wo es vielleicht öfter mal Probleme gibt. Sie haben Schweigepflicht und werden nicht ohne deine Zustimmung irgendwelche Aktionen unter Nennung deines Namens starten. Aber vielleicht gucken sie bei euren Dienstplänen dann mal ab und an genauer hin und geben eurem Dienstplaner mal einen Hinweis, was geht und was nicht...



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  2. #37767
    ehemals Medicus93
    Mitglied seit
    26.02.2013
    Beiträge
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    hallo leute,
    habe letztens meinen vertrag unterschrieben und dann auch eben die opt out sache unterschrieben ....ich kann diese ja noch zurrück ziehen innerhalb von 6 monaten.
    kenne mich jetzt nicht so gut aus, aber meine gehört zu haben, dass ohne opt out der dienstplan gar nicht funktionieren würde? stimmt das?
    wenn ja, wäre es also nicht mege arschig wenn ich neu anfange im krankenhaus und opt out kündige oder würde ich mir nur ins eigene knie schiessen wenn ich opt out belassen?

    so ganz richtig verstehe ich glaube ich gar nicht was die da genau von mir wollen?
    der personaler meinte: ja ja keine sorge! es läuft sowieso alles nach arbeitsschutzgesetz.....

    aber bin mir nicht sicher ob der nur geschwafelt hat und einfach nur wollte das ich fix unterschreibe.... ??
    YOLO



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  3. #37768
    Diamanten Mitglied
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    4. WBJ - Labor
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    2.789
    Ich persönlich hab das Opt-Out nicht unterschrieben und die Frau in der Verwaltung hat auch nicht gefragt.

    Da ich in der Abteilung vorher PJ gemacht habe, hatte ich mich bei den Kollegen umgehört, ob und wie das gehandhabt wird. Ist da wohl knapp 50/50 mit bzw. ohne Unterschrift.

    An deiner Stelle würde ich mich auch mal in der Abteilung da bei den Kollegen erkundigen, ob die das unterschrieben haben. Wenn das alle in der Abteilung haben wirst du wenig machen können. Wenn es sonst niemand unterschrieben hat...naja, dann musst du schauen, ob du es im Zweifelsfall jetzt sofort oder im Verlauf kündigst.

    Arbeitsschutzgesetz ist aber an vielen Kliniken mit und ohne Opt-Out ein Witz, so wie ich das bis jetzt mitbekommen hab...



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  4. #37769
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
    Mitglied seit
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    5.026
    Dein AG kann dich bis zu 48h/Woche einplanen (ohne optout). Es gilt dann, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden darf.
    Ohne die Organisation der Dienste zu kennen, kann man keine Angabe machen, ob ein optout nötig ist, damit das Dienstsystem funktioniert. Da solltest du dich in der Abteilung informieren.
    Schon erlebt, dass gesagt wurde optout sei nicht nötig, trotzdem hatten es alle unterschrieben. Nachdem die Abteilung es geschlossen gekündigt hat, wurde es doch relativ schnell unruhig. Wie es sich am Ende geklärt hat, weiß ich nicht.



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  5. #37770
    ehemals Medicus93
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Dein AG kann dich bis zu 48h/Woche einplanen (ohne optout). Es gilt dann, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden darf.
    und wie ist es mit opt out?
    unbegrenzt viele Stunden / woche?
    YOLO



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