teaser bild
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #38236
    Sandmännchen Avatar von Miss
    Registriert seit
    21.07.2002
    Ort
    Ups, schon FÄ
    Semester:
    Zertifizierter Schlafschlumpf
    Beiträge
    11.891

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Nicht böse gemeint, aber hab auch gedacht, dass das Deine Vorgesetzten wissen müssen. Die kriegen dafür ja auch mehr Geld und wollten das auch so. Und der Patient wird das ja sicherlich nicht nur Dir erzählt haben. Find ich -wenn- ehrlich gesagt nicht so toll, wenn man das auf ne jüngere Kollegin abwälzt. Meist ist aus abrechnungstechnischen Gründen die Begeisterung nicht groß, wenn irgendwo ne Therapie angefangen wurde, aber evtl nicht abgerechnet werden kann.

    Bottle up your smile and pour it in a cup


    Das Leben ist schön.





  2. #38237
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.795
    Du musst die Verlegung von der KK vorher genehmigten lassen und es muss einen zwingenden medizinischen Grund geben. Wenn die Krankenkasse ablehnt geht es auf Wunsch des Patienten (auf seine Kosten) oder auf Wunsch der Klinik (wir brauchen das Bett), dann zahlt verlegendes Krankenhaus



  3. #38238
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    26.07.2020
    Beiträge
    1.135
    Wenn die Verlegung auf Patientenwunsch passiert muss also auch der Patient zahlen? Hatte den Fall jetzt noch nicht wirklich häufig, aber Kostenaspekte wurde bei den wenigen Malen nicht diskutiert...wahrscheinlich gab es dann eine unangenehme Überraschung als die Rechnung ins Haus flatterte...
    Wie sieht es eigentlich aus wenn es sich der Patient nicht leisten kann, z.B. wegen eines zu geringen Einkommens? Besteht dann das Risiko dass die Kosten auf die verlegende Klinik abgewälzt werden?



  4. #38239
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
    Registriert seit
    31.05.2013
    Ort
    Nebel des Grauens
    Semester:
    It's over. It's done.
    Beiträge
    5.666
    Hier stand Mist.
    Geändert von Heerestorte (07.10.2020 um 20:16 Uhr)



  5. #38240
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.586

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Da man die Kostenüberahme ausdrücklich VORHER klären muss, dürften die Überraschungen gering sein.

    Wieso man aber die Kosten an den Arzt weitergibt, ist mir nicht klar. Das müsste eine völlig neue Regelung sein, denn ich weiß, dass wir sowas grundsätzlich an die Patienten weitergeleitet haben. Eine Leistung die durch die Kasse nicht gezahlt wird, muss der Patient bezahlen. Alternativ allenfalls das Krankenhaus (für stationäre Sachen).
    Mit dieser Logik müsste man ja jede Verordnung von Wasauchimmer, die von der Kasse nicht bezahlt wird, an den Arzt weitergeben.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



MEDI-LEARN bei Facebook