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Zitat von
FirebirdUSA
Wenn du einen Patienten stationär in ein anderes Krankenhaus verlegst zahlt das nicht der Patient sondern das verlegende Krankenhaus, es sei denn es war der Wunsch des Patienten. Wenn Uniklinik A die Betten braucht und in die Peripherie zurück verlegt kann es ja nicht das Problem des Patienten sein. Er hat keinen Transport bestellt und da wirst du ihn auch nicht zwingen können die Rechnung zu zahlen. Wie soll da auch der gültige Rechtsanspruch herkommen? Wer eine Leistung beauftragt (das Taxi ruft, den RD ruft, o.ä.) kann die Rechnung bekommen, niemand anders... alles andere halte ich für nicht durchsetzbar, ggf. hat Autolyse ja eine begründete Meinung dazu.
Was die Verlegung angeht: Ja, klar.
Am Ende zahlt der, der die Leistung in Anspruch nimmt und nicht der, der sie „bestellt“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Prinzip neuerdings anders ist als das für jedes Off-Label-Medikament oder für jede „neue“ Behandlungsmethode. Da zahlt auch der Patient und nicht der Arzt, der es verordnet hat.