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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #38241
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Da man die Kostenüberahme ausdrücklich VORHER klären muss, dürften die Überraschungen gering sein.

    Wieso man aber die Kosten an den Arzt weitergibt, ist mir nicht klar. Das müsste eine völlig neue Regelung sein, denn ich weiß, dass wir sowas grundsätzlich an die Patienten weitergeleitet haben. Eine Leistung die durch die Kasse nicht gezahlt wird, muss der Patient bezahlen. Alternativ allenfalls das Krankenhaus (für stationäre Sachen).

    Da war es glaub der Fall, dass der Arzt ihm einen Taxischein ausgestellt hat, obwohl das nicht indiziert war. Der Patient wollte sich halt selbst kein Taxi rufen und er hatte niemanden, der ihn abholen konnte. Und dann hat der Arzt ihm halt den Schein gegeben. Und die KK sah das als nicht indiziert an und wollte sich dann das Geld beim Arzt zurückholen.



  2. #38242
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Was aber nicht statthaft ist. Was die GKV nicht zahlt, ist Privatvergnügen des Patienten. Alles andere wäre mir persönlich neu. Die Mär, dass Kassen dem Arzt ne Rechnung schreiben, gab es schon zu Zeiten, in denen ich selbst noch im Rettungsdienst die Rechnungen geschrieben habe. Auch für Taxifahrten damals (wir hatten nicht nur RD sondern auch den nichtqualifizierten Krankentransport im Haus). Was von der Kasse nicht gezahlt wurde (warum auch immer), ging an den Patienten. Wollten uns die Ärzte im KH auch immer nicht glauben. Ich schau aber gerne morgen mal nach, ob sich da irgendwelche Regularien geändert haben seither. Kann ja sein...
    Wäre aber schon seltsam, denn für alle anderen Verordnungen gilt ja auch: Was die Kasse nicht zahlen will, zahlt der Patient.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #38243
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Vielen Dank für eure Antworten. Ich wollte mich einfach auch selbst informieren, wie man das in so einem Fall am besten löst. Man wird ja nicht dümmer davon und weiß beim nächsten mal direkt wie es läuft. Wusste jetzt auch nicht wirklich, wo ich sowas nachlesen kann.
    Der betreffende Patient hat tatsächlich eine ADAC Plus-Mitgliedschaft und sich mit denen in Verbindung gesetzt. Deren ärztlicher Dienst organisiert jetzt die Verlegung (Transport + aufnehmende Klinik).



  4. #38244
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Was aber nicht statthaft ist. Was die GKV nicht zahlt, ist Privatvergnügen des Patienten. Alles andere wäre mir persönlich neu. Die Mär, dass Kassen dem Arzt ne Rechnung schreiben, gab es schon zu Zeiten, in denen ich selbst noch im Rettungsdienst die Rechnungen geschrieben habe. Auch für Taxifahrten damals (wir hatten nicht nur RD sondern auch den nichtqualifizierten Krankentransport im Haus). Was von der Kasse nicht gezahlt wurde (warum auch immer), ging an den Patienten. Wollten uns die Ärzte im KH auch immer nicht glauben. Ich schau aber gerne morgen mal nach, ob sich da irgendwelche Regularien geändert haben seither. Kann ja sein...
    Wäre aber schon seltsam, denn für alle anderen Verordnungen gilt ja auch: Was die Kasse nicht zahlen will, zahlt der Patient.
    Wenn du einen Patienten stationär in ein anderes Krankenhaus verlegst zahlt das nicht der Patient sondern das verlegende Krankenhaus, es sei denn es war der Wunsch des Patienten. Wenn Uniklinik A die Betten braucht und in die Peripherie zurück verlegt kann es ja nicht das Problem des Patienten sein. Er hat keinen Transport bestellt und da wirst du ihn auch nicht zwingen können die Rechnung zu zahlen. Wie soll da auch der gültige Rechtsanspruch herkommen? Wer eine Leistung beauftragt (das Taxi ruft, den RD ruft, o.ä.) kann die Rechnung bekommen, niemand anders... alles andere halte ich für nicht durchsetzbar, ggf. hat Autolyse ja eine begründete Meinung dazu.



  5. #38245
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Wenn du einen Patienten stationär in ein anderes Krankenhaus verlegst zahlt das nicht der Patient sondern das verlegende Krankenhaus, es sei denn es war der Wunsch des Patienten. Wenn Uniklinik A die Betten braucht und in die Peripherie zurück verlegt kann es ja nicht das Problem des Patienten sein. Er hat keinen Transport bestellt und da wirst du ihn auch nicht zwingen können die Rechnung zu zahlen. Wie soll da auch der gültige Rechtsanspruch herkommen? Wer eine Leistung beauftragt (das Taxi ruft, den RD ruft, o.ä.) kann die Rechnung bekommen, niemand anders... alles andere halte ich für nicht durchsetzbar, ggf. hat Autolyse ja eine begründete Meinung dazu.
    Was die Verlegung angeht: Ja, klar.
    Am Ende zahlt der, der die Leistung in Anspruch nimmt und nicht der, der sie „bestellt“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Prinzip neuerdings anders ist als das für jedes Off-Label-Medikament oder für jede „neue“ Behandlungsmethode. Da zahlt auch der Patient und nicht der Arzt, der es verordnet hat.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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