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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #38251
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Off-Label nicht auf P-Rezept zu verschreiben - ja, dann ist theoretisch Regress möglich. Obs passiert...
    Neue AMBULANTE Methoden haben nichts mit der Klinik zu tun und fallen dem Patienten auf die Füße, wenn er nicht vorher die Kasse fragt. Einen Behandlungsvertrag unterschreibt er ja, sobald die Behandlung (oder Diagnostik) konkret durchgeführt wird. Dennoch wird gerne bescheinigt, die Untersuchung sei „medizinisch notwendig“ gewesen.

    Aber ich glaube, wir reden grade irgendwie aneinander vorbei.

    Ach ja, gerade mit einer Kollegin gesprochen: Theoretisch könnte bei den Krankentransporten der Verordner mit Regress bedroht werden. Passiert aber nicht.
    Glaube ich auch, wir sind uns glaube ich schon einig.



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  2. #38252
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Vermutlich. Bin heute sowieso komplett matschig in der Birne...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #38253
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Bei Off-Label, neuen Untersuchungs/Behandlungsmethoden und Hilfsmitteln ist sowieso VORAB eine Genehmigung der Kasse erforderlich. Sollte die nicht eingeholt werden, zahlt tatsächlich der Patient.
    Mittlerweile schaut es so aus, daß sich Kassen nicht mehr an gegebene Kostenzusagen halten und die Medikamente trotzdem regressieren. In Berlin muß ein Neurologe jetzt nach Gerichtsentscheid 14 Millionen EUR für verordnete Medikamente bezahlen (wenn dann keiner mehr Neurologie oder Rheumatologe werden will, wird aber auch von den Kassen gejammert)

    Zitat Zitat von KV Blatt Berlin , Ausgabe 9/2020
    Vor allem die Techniker Krankenkasse hatte dem Arzt für viele ihrer Versicherten Kostenzusagen erteilt. „Doch dies hindert die Techniker Krankenkasse nicht daran, dem erstaunten Publikum zu erklären, dass eine Kostenzusage in der Richtgrößenzuordnung keine Rolle spiele und Verordnungen nicht als Praxisbesonderheit anerkannt werden, auch wenn sie im Vorfeld von der Kasse genehmigt wurden“
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  4. #38254
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    In Berlin muß ein Neurologe jetzt nach Gerichtsentscheid 14 Millionen EUR für verordnete Medikamente bezahlen (wenn dann keiner mehr Neurologie oder Rheumatologe werden will, wird aber auch von den Kassen gejammert)
    Hast du eine Quelle?



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  5. #38255
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Hast du eine Quelle?
    Die Quelle steht im Zitat, leider noch nicht online. Einfach aus Berlin eins mitbringen lassen...

    In Berlin hat man ja langjährige Erfahrung mit der Ausmerzung von ungewünschten privatwirtschaftlichen Kleinbetrieben, einfach den Inhaber wegen Wirtschaftskriminalität (im Kassenrecht "sonstiger Schaden") verurteilen und schon wieder ein Kapitalist weniger. Hat schon bei der "Aktion Rose" funktioniert. *Sarkasmus off*

    Das Urteil des LSG Berlin müßte in juristischen Datenbanken auch auffindbar sein.
    Geändert von tarumo (12.10.2020 um 22:49 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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