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Zitat von
Nilani
Kann ich bestätigen ... hat mich ein halbes Jahr gekostet, da mir auch gesagt wurde, zählt ab Antrag, und der wurde erst nach 3 Monaten oder so vom Oberarzt gestellt (Chef hatte mir erzählt, der wäre längst in Arbeit, bis OA meinte, dem wäre nicht so, da der CA nämlich am Anfang der Meinung war, seine WB-Ermächtigung brauche man gar nicht, seine chirurigsche als CA reiche doch aus ... OA hat die für Reha-Medizin beantragt). War dann tatsächlich so, dass der Antrag 3 Monate gedauert hatte und es erst ab dort zählte.
Kann ich nicht bestätigen, von der BLÄK.
In meiner Weiterbildungszeit lag immer wieder keine offizielle Befugnis vor und es wurde dennoch anerkannt. Es gibt bei der BLÄK den § 10 den ich inzwischen so oft zitiert hab dass ich ihn nicht nochmal zitiere...
Auf jeden Fall wurden da auf Basis dieses Paragraphen auch Weiterbildungsabschnitte z.B. bei Chefarztwechsel oder in der Antragsphase etc. anerkannt. Beispiel: Chef geht, neuer Chef bekommt erstmal auf Antrag ein Jahr Weiterbildungsbefugnis bis eigene OP-Zahlen vorliegen und beantragt dann die eigene Weiterbildungsbefugnis. Dann gibt es:
- die Zeit zwischen Beginn neuer Chef und Antrag auf vorläufige Weiterbildungsbefugnis die erste Zeit (=ohne Befugnis + ohne Antrag)
- die Zeit während der vorläufigen Weiterbildungsbefugnis für ein Jahr (=mit vorläufiger Befugnis)
- die Zeit zwischen Ablauf der vorläufigen Weiterbildungsbefugnis und dem Antrag auf richtige Weiterbildungsbefugnis (=ohne Befugnis + ohne Antrag)
- die Zeit zwischen dem richtigen Antrag und der richtigen Weiterbildungsbefugnis (=ohne Befugnis + mit Antrag)
- die Zeit zwischen Antrag und Befugnis
- die Zeit ab der Befugnis
Bei mir wurden alle Zeiten um den Chefarztwechsel anerkannt.
Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.