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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41056
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    2.207

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    Hier sucht die Uniklinik gerade einen Energiemanager. Den Gedanken dahinter kann ich verstehen.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  2. #41057
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
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    Zitat Zitat von Endoplasmatisches Reticulum Beitrag anzeigen
    Strom, Gas, Material etc. werden als Betriebskosten allerdings von den Fallpauschalen integriert. Da die Fallpauschalen selbst sich aus Durchschnittskosten der Vorperiode berechnen, führen steigende Betriebskosten auch zu steigenden DRGs.
    In den Praxen steigt nichts im wirklich relevanten Bereich. Die Anhebung des Orientierungspunktwertes für 2022 stieg um gerade mal 1,275%. Die letzte Novellierung der GOÄ war 1996. Dazu kommen die Bestrebungen die extrabudgetäre Vergütung von Neu-Patienten zu streichen. Viele Corona Sonderregeln wurden bereits gestrichen. Dem Gegenüber stehen weiterhin steigende Sach-/Energie- und Personalkosten.



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  3. #41058
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
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    23.485
    Steigende Betriebskosten führen zu steigenden DRGs. Sicher im Gleichschritt mit der Inflation, so wie all die Jahre zuvor.



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  4. #41059
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
    Mitglied seit
    16.03.2020
    Beiträge
    1.501
    Nun, da die DRGs mit gewissen Schwankungen und bekannter Tendenz dauerhaft der realen Finanzsituation hinterher hinken und somit vorhersehbar und kalkulierbar sind, muss man eben in der laufenden Kalkulation seiner Unternehmung diese Differenz plus Risikoaufschlag gedanklich von den Erlösen abziehen, um die eigene finanzielle Situation korrekt einzuschätzen.

    Dass Krisen zu sprunghaften Finanzierungslücken führen können, ist normales unternehmerisches Risiko. Dafür bildet man Rücklagen. Hat man das als Unternehmer nicht getan, hat man kein Recht, sich über die plötzlich verschlechterte eigene Situation zu beschweren. Denn dem jetzigen Verlust steht dann entgegen, dass man die Jahre davor seine unternehmerische Vorsichtspflicht vernachlässigt hat, indem man sich durch ausbleibende Rücklagenbildung unverhältnismäßig bereichert hat.

    Buhuh!
    Ihr seid einfach nur verwöhnt.
    :P



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  5. #41060
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    Ober-Unarzt
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    Da mir kein Krankenhaus gehört, hast Du vollkommen recht. Ich sehe mich da nicht als verwöhnt an, mir ist nur die Finanzierung unseres Systems maximal suspekt, aber das wird unser Gesundheitsminister sicher korrigieren, wenn er mit Corona fertig ist.

    Die Abkehr vom Überfluss ist nunmal das Credo der aktuellen Regierung, dementsprechend werden da auch spannende Zeiten auf uns zukommen.



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