Das klingt natürlich einerseits völlig absurd, aber im psychiatrischen Fachgebiet sind Schlafstörungen ja durchaus ein Kriterium, anhand dessen man eine Verschlechterung des psychopathologischen Befunds festmachen kann.
Ich erinnere mich an eine Patientin, die in einem meiner Aufnahmedienste anrief (war so gegen 22h abends) und nur von Schlafstörungen berichtete. Erstmal habe ich die Dame ziemlich unfreundlich abgekanzelt, weil ich eben mal wieder das übliche "ich habe seit Monaten eine Befindlichkeitsstörung, und diese muß JETZT behoben werden"-Problem gesehen habe. Später am Abend ist die Patientin dann in die Aufnahme gekommen, war prämanisch und ich hätte sie fast per PKG eingewiesen.