Woher weiß die Abrechnungsgesellschaft denn, was sie abrechnen kann, was gemacht worden ist oder nicht?
So läuft es zumindest hier.
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Welcher Chefarzt macht die Abrechnung selbst?
Ich vermute das macht in so ziemlich allen Fällen die Klinik oder dritte Dienstleister. Die Klinik streicht sich ja je nach Vertrag und Fachrichtung sowieso den größten Batzen selbst ein.
Wie soll er also verhindern, dass die Klinik so eine Rechnung in seinem Namen stellt?
Ich finde das ist Aufgabe der Abrechnungsabteilung der Klinik, die sind ja schließlich auch die, die die Rechung stellen.
Woher weiß die Abrechnungsgesellschaft denn, was sie abrechnen kann, was gemacht worden ist oder nicht?
So läuft es zumindest hier.
Weil das ganze bereits ausgeurteilt ist. Es gibt nur einen, vorher benannten ständigen ärztlichen Vertreter (der natürlich Facharzt sein muss) und das kann schon niemals ein Nichtfacharzt sein (§ 4 II 3 aE GOÄ). Man kann den Patienten zwar nachts irgendwelche Vordrucke unterschreiben lassen, das hält aber keiner AGB-Kontrolle stand und damit ist das unwirksam. Und ja, wenn der Chef sich seinen Bonus verdienen will, dann muss er eben immer abrufbereit sein. Ich kann ja nachvollziehen, dass man als Chef heutzutage gegenüber denen vor 15 Jahren geradezu am Hungertuch nagt, dennoch führt das nicht dazu, dass man schlichtweg alles als Wahlleistung abrechnen kann...
Zitat von Evil
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Was ist denn die AGB-kontrolle?