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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37971
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
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    Bauschamane
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    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #37972
    straight outta hell
    Mitglied seit
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    Ort
    Kruppstahl und Beton
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    über den Berg.
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    Meines Wissen (Stand 2015) überbrückt zumindest die GKV einen Monat Arbeitslosigkeit bevor man die Beiträge aus eigener Tasche zahlen muss.



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  3. #37973
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
    Mitglied seit
    10.06.2005
    Ort
    Bromberlin
    Beiträge
    10.711
    Habe letztens von einem personaler gehört, dass wenn jemand nicht zum vollen Monat beschäftigt war, sofort daran gedacht wird, dass die parteien nicht im Guten auseinander gegangen sind...
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  4. #37974
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    13.10.2010
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    Home is where the Dom is
    Beiträge
    5.026
    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Habe letztens von einem personaler gehört, dass wenn jemand nicht zum vollen Monat beschäftigt war, sofort daran gedacht wird, dass die parteien nicht im Guten auseinander gegangen sind...
    Naja im Lebenslauf gibt man selten das genaue Datum an und man sollte ein Zwischenzeugnis verlangen. Wenn man wirklich nur 2 Wochen frei macht, dann hat man ja schon einen neuen Job bevor man seinen alten Job beendet hat. Ich glaube in der Medizin sind viele Standards, die sonst gelten unbegründet.



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  5. #37975
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Oche -> Kölle
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Habe letztens von einem personaler gehört, dass wenn jemand nicht zum vollen Monat beschäftigt war, sofort daran gedacht wird, dass die parteien nicht im Guten auseinander gegangen sind...
    Und wenn man mehr als nur eine handvoll Monate irgendwo beschäftigt war, so wird das sicherlich egal sein ob man nun 3 Jahre vier Monate und zwei Wochen oder drei Jahre und fünf Monate dort war. Bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen mag das stimmen, aber selbst dann würden mit drei Monate mehr irritieren als die Kündigung zum 15.



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