Vor JEDEM Anhängen der Konserve ist ein Bedsidetest zu machen!
Mal abgesehen davon, dass es Vorschrift ist, muss man auch berücksichtigen, dass bei Massivtransfusionen die BG ja auch mal "falsch" anders ausfallen kann.
Ist nicht so wild. Bei uns wollte die "Teppichetage" gerne bei Schadensfällen eine Meldung haben, um ggf. gegenüber dem Haftpflichtversicherer tätig zu werden. Da es keinen Bogen "Zahnschaden" gab, haben wir den Bogen "Sturzereignis" genommen und im Freifeld dann den Schadenshergang geschildert...
Genau! Sowas IMMER nur über den Schreibtisch vom Chef gehen lassen. Der kann dann entscheiden, an wen das weitergeht.
Eben. Und außerdem gibt es dafür die Haftpflicht des AG / AN.Geht nicht drum, was zu vertuschen, aber Meldewege einzuhalten. Letztlich ist ein Zahnschaden bei Intubation (ich gehe mal davon aus, darum geht es) ein Eingriffsinhärentes Risiko, über das auch aufgeklärt wird (oder es ist eben ein vitaler Notfall). Solange da nicht fahrlässig gehandelt wurde (und dazu bedarf es schon einiges), ist es ja in der Regel schicksalhaft für den Patienten, so doof das auch erstmal ist.