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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #32466
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    So habe ich das in Sachsen auch gemacht. Damit kann man gleich für die nächsten fünf Jahre weiter sammeln.
    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, ob dir das irgendwas bringt: Aber bei uns wäre es meines Wissens so, dass du das Fortbildungszertifikat (so du die 250 Punkte jetzt schon erreicht hast) jetzt schon beantragen könntest und das dann wiederum 5 Jahre gültig wäre. Damit wärst du dann anderthalb Jahre "zu früh" dran und du kannst es natürlich trotzdem so sehen, daß Punkte "verfallen". Aber jedenfalls würden die Punkte, die du ab Erstellung des Zertifikats (bei uns innerhalb 1 Woche nach Antrag) sammelst, wieder fürs neue Zertifikat (in 5 Jahren dann) zählen.

    Ich habe mein Zertifikat bewußt "zu früh" beantragt, weil ich die 250 Punkte voll hatte und wußte, daß ich im Folgejahr ordentlich Punkte sammele, die dadurch schon für den nächsten 5-Jahres-Zeitraum zählen.



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  2. #32467
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Soweit ich weiß, geht das in Nordrhein nicht, muss ich noch mal nachfragen. Aber hier steht nur, dass das Mehr an Punkten zwar angezeigt wird, aber nix zur Übertragung. Ich bin mir relativ sicher, dass das nicht geht. Aber fragen schadet ja nichts. Wobei die Antwort auf meine Frage, welcher Zeitraum gilt und ich eben jetzt gerne nachweisen wollen würde, mit "die 5 Jahre jetzt sind für Sie irrelevant" abgetan wurde. Aber ich mache mich noch mal schlau.



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  3. #32468
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Argh, gerade nachgelesen:
    Eine Gutschrift von überzähligen Punkten für den folgenden Fünfjahreszeitraum ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
    Unzutreffend ist die wiederholt geäußerte Auffassung, die Fristen bemessen sich nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Fortbildungszertifikats. Innerhalb des Fünfjahreszeitraums, der abhängig von dem Zeitpunkt der Facharztanerkennung zu ermitteln ist, kann die Fortbildung nach Erreichen der Punktzahl oder Erteilung des Fortbildungszertifikats bis zum Beginn des nächsten Fünfjahreszeitraums unterbrochen werden.
    Zitat von der Seite der LÄK Nordrhein. Insofern könnt Ihr Euch also glücklich schätzen, dass Eure Ärztekammern es da nicht so genau nehmen mit der Gesetzgebung.



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  4. #32469
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich hab bei uns bisher weder eine Rubrik gefunden, mit der ich ein Zertifikat anfordern konnte (bzw. ich kann nur ausdrucken, dass ich Fortbildungen in den letzten fünf beliebigen Jahren gemacht habe) noch verfallen bei uns irgendwelche Punkte. Ich kann mir die jederzeit vom ersten Punkt bis heute anzeigen lassen
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #32470
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Mit verfallen meine ich, dass ich jetzt mehr als anderthalb Jahre vor der Nachweispflicht mit vollen Punkten da stehe und natürlich weiter sammeln kann (macht man ja auch nicht nur der Punkte wegen), dass diese Punkte aber total witzlos und nichts wert sind. Daher würde ich natürlich lieber direkt die nächste 5 Jahresrunde starten. Da die Ärztekammer heute schrieb, dass sie auf die Daten der KV zurückgreifen, werde ich morgen mal bei der anrufen und fragen, ob sie die Elternzeit quasi streichen können.



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