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  1. #32536
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    Irgendwie checke ich meine Kündigungsfrist nach Tv/VKA gerade nicht. Die Formulierung lautet:

    "Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
    von mehr als einem Jahr 6 Wochen,zum Schluss eines Kalendervierteljahres."

    Das mit dem Kalendervierteljahr verwirrt mich irgendwie. Bedeutet das quasi wenn ich zum 1. Mai kündigen will, muss ich 6 Wochen vor dem 31.3 eingereicht haben, oder heisst das ich kann quasi nur zum 1.4. 1.7, 1.10 oder 1.1. kündigen, und dann jeweils 6 Wochen davor?



  2. #32537
    gamo lefuzi nibe
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    Letzteres. Ich verstehe das so, dass du nicht zum 1. Mai kündigen kannst.



  3. #32538
    Registrierter Benutzer
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    Wobei gleichzeitig zu beachten ist, dass das nur die Kündigungsfrist von unbefristeten Arbeitsverträgen ist. Für befristete Arbeitsverträge gilt die in §31 TVÄ/VKA genannte Kündigungsfrist. Übersehen viele.



  4. #32539
    Registrierter Benutzer Avatar von SineNomine
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    Also ich lese da was anderes? §31 (5) - und ich geh jetzt mal von nem befristeten Vertrag aus:

    Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit be-trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeits-verhältnissen bei demselben Arbeitgeber

    von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
    von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen

    zum Schluss eines Kalendermonats,

    von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
    von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate

    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    Deine Formulierung findet sich in §35 ...und sollte dann nur für unbefristete Verträge gelten? Verwirrend, zumals für mich auch aktuell werden könnte, muss da mal recherchieren
    Geändert von SineNomine (05.02.2018 um 21:56 Uhr)



  5. #32540
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    . Wie kann man so kaltschnäuzig sein?
    Ja, so Kollegen gibt es. Hatte auch mal einen Privatpatienten in der Notfallambulanz, der sich in München bei irgendeinem Professor eine Hüft-TEP hatte machen lassen. Und dieser Professor hatte ihm gesagt, die andere Hüfte sehe auch schon gaaaaaanz schlimm aus und müssen auch bald dringend gemacht werden. Tja, die Beckenübersicht zeigte allenfalls eine beginnende Coxarthrose, da waren noch einige Millimeter Gelenlspalt, keine Verformungen, keine großartigen Osteophyten, gar nix. Kein Wunder, dass es immer heißt, in deutschland würden zu viele TEPs eingebaut
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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