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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #32726
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von Solara Beitrag anzeigen
    Doch. Er muss das klären und festlegen, wer wann sein Vetreter ist oder eben nicht privat abrechnen.
    Welcher Chefarzt macht die Abrechnung selbst?

    Ich vermute das macht in so ziemlich allen Fällen die Klinik oder dritte Dienstleister. Die Klinik streicht sich ja je nach Vertrag und Fachrichtung sowieso den größten Batzen selbst ein.

    Wie soll er also verhindern, dass die Klinik so eine Rechnung in seinem Namen stellt?

    Ich finde das ist Aufgabe der Abrechnungsabteilung der Klinik, die sind ja schließlich auch die, die die Rechung stellen.



  2. #32727
    the day after
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    Woher weiß die Abrechnungsgesellschaft denn, was sie abrechnen kann, was gemacht worden ist oder nicht?
    So läuft es zumindest hier.



  3. #32728
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Stand der Name schon drin als du unterschrieben hattest? Hast du eine Kopie erhalten? Wenn du willst zahlst du vermutlich gar nix... die Gerichte sind da relativ streng in der Auslegung.
    Der Bogen wurde von der behandelnden Ärztin ausgefüllt und ich habe ihn unterschrieben ohne da was nachzulesen, da ich zu dem Zeitpunkt nach 12 Stunden Wehen einfach nur die PDA haben wollte

    Die Rechnung kam von der Klinik direkt ohne Abrechnungsgesellschaft.



  4. #32729
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    [...] Ich sehe ein, daß es einerseits unverschämt ist, Dir den Zettel so unterzujubeln - aber Du hast ihn halt unterschrieben. Ebenso wie die PDA-Aufklärung.
    Warum jetzt die CA-Vertretungsklausel ungültig sein sollte, die PDA-Aufklärung aber rechtens, wäre ein Punkt, den die Klinik dann zu klären hätte. Und ganz ehrlich: hättest Du Erfolg mit Deiner Beschwerde, würde ich mir als diensthabender Anästhesist in dieser Klinik dann seeeehr genau überlegen, ob ich Privatpatienten überhaupt noch PDAs im Dienst lege.
    Weil das ganze bereits ausgeurteilt ist. Es gibt nur einen, vorher benannten ständigen ärztlichen Vertreter (der natürlich Facharzt sein muss) und das kann schon niemals ein Nichtfacharzt sein (§ 4 II 3 aE GOÄ). Man kann den Patienten zwar nachts irgendwelche Vordrucke unterschreiben lassen, das hält aber keiner AGB-Kontrolle stand und damit ist das unwirksam. Und ja, wenn der Chef sich seinen Bonus verdienen will, dann muss er eben immer abrufbereit sein. Ich kann ja nachvollziehen, dass man als Chef heutzutage gegenüber denen vor 15 Jahren geradezu am Hungertuch nagt, dennoch führt das nicht dazu, dass man schlichtweg alles als Wahlleistung abrechnen kann...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  5. #32730
    Diamanten Mitglied
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    Was ist denn die AGB-kontrolle?



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