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  1. #33296
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Auch wenn Du als Dienstplaner Kenntnis von der Schwangerschaft erlangst? Stichwort Fürsorgepflicht und so?


    Ja, habe ich auch vollstes Verständnis für. Aber wie gesagt, wenn ein Verantwortlicher (Dienstplan, LOA, Chef, etc.) davon Kenntnis erlangt, hat er dann nicht eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter? Wie man das dann regelt, sei mal dahingestellt. Aber Dienste und Überstunden dürfen ja dann gar nicht mehr geleistet werden...
    Ein Blick ins Gesetz hilft bekanntermaßen bei der Rechtsfindung und § 5 I 1 MuSchG ist eine Soll-Vorschrift. Den Zeitpunkt des Schutzes bestimmt die Schwangere. Ausnahme: Die besonderen Beschäftigungsverbote des § 4 MuSchG (Schlachter in Erfk, § 4 MuschG Rn 1).
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  2. #33297
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Hah, ich habs ja heute mal wieder geschafft: mir fehlen noch Cholezystektomien für meinen Katalog, also hab ich mich für die OPs heute angeboten, obwohl ich nicht eingeteilt war und mir hat ein guter OA assistiert...und dann war gleich die erste Galle die schlimmste, die ich je gesehen hab...vermutlich zn gedeckter Perforation, alles total verwachsen und blutete beim Angucken...wir mussten echt schnell konvertieren, später dann noch cholangiografieren, das volle Programm, 2,5h... wenn man sich mal freiwillig meldet ey
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  3. #33298
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    @ Fr.Pelz: Ist das nicht gut? So... für den Lerneffekt?!


    In unsere Sprechstunde ist es dauerhaft viel zu heiß (ab 10 Uhr sind es locker > 28°C trotz frühmorgendlichen Lüftens. Hat da irgendjemand Ideen, gegenüber wem man da die Arbeitsstättenverordnung anbringen kann/soll? Geht sowas an den Betriebsrat?
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  4. #33299
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    Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die haben allerdings nur beratende Funktion.
    Betriebsrat ist auch ne gute Idee, die interessieren sich aber eher selten für sowas.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #33300
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    § 5 I 1 MuSchG ist eine Soll-Vorschrift. Den Zeitpunkt des Schutzes bestimmt die Schwangere. Ausnahme: Die besonderen Beschäftigungsverbote des § 4 MuSchG (Schlachter in Erfk, § 4 MuschG Rn 1).
    Ich verstehe nicht, was Du mit "Ausnahme" meinst. §4 und §5 MuschG regeln (zumindest lese ich es so) Mehrarbeit und Nachtarbeit für Schwangere und Stillende. Aber wenn die Schwangere nicht sagt, daß sie schwanger ist, muß, bzw. kann der Arbeitgeber die genannten Paragraphen doch nicht anwenden?
    Also verstehe ich es so, daß eben -wie Du ja gesagt hast- die Schwangere bestimmt, ab wann sie "offiziell schwanger" ist und ab wann dann auch die genannten Gesetze angewendet werden.



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