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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #33346
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zur Frage von Praia-do-Forte kann ich nichts beitragen. Aber das klingt insgesamt sehr gut mit der baldigen FA-Prüfung und der Weiterbeschäftigung in der Praxis

    Meine Frage:
    Zählen Monate der Teilzeittätigkeit in der Klinik voll (also z.B. vier Monate Halbtagstätigkeit = vier Arbeitsmonate), oder anteilig (also z.B. vier Monate Halbtagstätigkeit = zwei Arbeitsmonate), wenn man die Gehaltsstufe nach TV-Ärzte bestimmt?



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  2. #33347
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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  3. #33348
    the day after
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    Praia, wenn es wie in der Klinik läuft, dann bekommt man für den Monat, in dem die Prüfung war, bereits das Facharztgehalt. Auch wenn du erst am Ende des Monats die Prüfung hast.



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  4. #33349
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Mal eine doofe Frage, aber es können doch nicht zwei Fachärzte in Vollzeit auf einem Kassensitz arbeiten?



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  5. #33350
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Eigentlich nein. Die KV wird meckern, wenn zu viele Scheine dabei rumkommen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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