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  1. #33491
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    Ich frage ganz dumm, aber gab es nicht irgendwelche Probleme, dass man lediglich 2 h nach (offiziellem) Arbeitsende versichert ist? Finde ich reichlich dumm, wenn man sich darauf einlässt, die Überstunden nicht aufzuschreiben. Das bedeutet im Prinzip, dass man 1) nicht versichert ist und 2) während der Überstunden praktisch "kostenlos" arbeitet, oder?
    Ah ok. Das mit der Versicherung war mir so gar nicht bewusst. Ich werde auch, wenn ich merke, dass ich es bis 16:30 nicht schaffe, den Chef anrufen. Aber erst mal sehen wie es läuft. Ich hab jetzt noch 3 Wochen frei bis es wirklich los geht. Ich bin nur froh, dass ich einen super Chef hat mit dem man wirklich über alles reden kann und der auch hinter seinen Assitenten steht. Nur die Verwaltung ist wohl manchmal das Problem.
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  2. #33492
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    Man muß unterscheiden - Haftpflichtversicherung oder berufsgenossenschaftliche Versicherung?

    Die genannte 2-Stunden-Regel entstammt vermutlich der üblichen Rechtssprechung beim Wegeunfall / Berufsgenossenschaft. Sobald der Heimweg für mehr als 2 h unterbrochen wird, ist es keine Unterbrechung des Berufswegs mehr, sondern dann ist man privat unterwegs. Wenn man angeblich seit mehr als 2h bei der Arbeit weg ist (Arbeitszeitende, darf nicht mehr arbeiten etc.), dann ist man auf dem Heimweg somit nicht mehr über die BG unfallversichert.

    Bezüglich der Haftpflichtversicherung würde ich eher keine Probleme wegen unbezahlten Überstunden erwarten, auch wenn ich es nicht komplett ausschliessen würde, dass bei Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit was passiert (z.B. Regress durch den Arbeitgeber oder dessen Haftpflichtversicherung?).

    Sind aber alles nur meine Meinungen und Erfahrungen. Rechtlich verbindliche Einschätzung bekommt man nur vom Rechtsanwalt.
    Geändert von Pflaume (24.06.2018 um 23:24 Uhr)



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  3. #33493
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Was hat es denn mit dem Arbeitszeitverstoß auf sich?
    Davon ist bei uns immer die Rede, sobald man 10h reine Arbeitszeit da ist.
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  4. #33494
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    Mehr als 10 Stunden Vollarbeit pro Tag darf man eben nicht arbeiten. Nur bei Bereitschaftsdienst kann durch Tarifvertrag die (Bereitschafts-)Arbeitszeit auf mehr als 10 Stunden ausgedehnt werden.
    §3 ArbZG.
    In praktisch jedem Arbeits- und Tarifvertrag steht ausdrücklich drin, dass man verpflichtet ist, sich an geltende Gesetze und Bestimmungen zu halten. Wobei das (sozusagen als vertragliche Nebenpflicht) eigentlich eh selbstverständlich ist. Wenn man Sachen macht, die nicht legal sind, und dadurch einen Schaden verursacht, macht man sich schadensersatzpflichtig.
    §823 BGB
    Ob das sich dann im Einzelfall wirklich in der Haftung des Arbeitnehmers widerspiegelt, da bin ich mir nicht ganz sicher. Grundsätzlich vorstellbar finde ich es. Im Einzelfall müßte wohl ein Richter entscheiden, ob der Schaden durch Übermüdung durch Überschreitung der Höchstarbeitszeit entstanden ist. Die Überschreitung der Höchstarbeitszeit allein reicht vermutlich nicht aus, um eine Haftung des Arbeitnehmers für Schäden zu begründen, für die er sonst nicht selbst haften würde.

    Grundsätzlich ist auch denkbar, dass man für nicht behandlungsfehlerbedingte, sondern durch andere Fehler bedingte Schäden haftet, die man nach Überschreitung der Höchstarbeitszeit beim Arbeitgeber anrichtet. Denkbar wäre zum Beispiel, dass man einen Kollegen durch Unachtsamkeit nach Überschreitung der Höchstarbeitszeit verletzt. Hier wäre dann ein Regress durch die BG beim verletzenden Arbeitnehmer denkbar, sofern ein Richter die Verletzung auf Übermüdung durch Überschreitung der Höchstarbeitszeit zurückführt. Also gleiches Thema wie oben.

    Aber ich bin kein Rechtsanwalt.
    Geändert von Pflaume (24.06.2018 um 23:29 Uhr)



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  5. #33495
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    Ich kenne Assistenten aus meinem Freundes - und Bekanntenkreis, die an einer Uniklinik regelhaft von 7-21 Uhr arbeiten und das auch nicht aufschreiben (dürfen). So ganz verstehe ich nicht warum man das mit macht?! Und das liegt meistens daran, dass die Chefs um 17/18 Uhr noch Visiste machen wollen und danach spontan meinen sie müssten noch Patienten entlassen.
    Wie ist das denn mit Opt out? Ich habe das nicht unterschrieben, also dürft ich eigentlich max. 4 Dienste machen und dann aber keine Überstunden? Aber ich glaube die Chefs bei uns wissen gar nicht wer opt out unterschrieben hat und wer nicht. Gut mehr als 4 Dienste macht bei uns eigentlich kaum jemand und wenn dann nur freiwillig. Wir sind aber aktuell auch ziemlich gut besetzt.
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