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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #34161
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    weil auf dem RTW nur Sanis waren und er den Patienten nicht an "niederrangiges" Personal übergeben dürfe
    Ich halte das für Schwachsinn.

    Weder in der RettAss-Ausbildung noch in mehrjähriger Berufstätigkeit habe ich jemals etwas gehört, was auch nur näherungsweise eine solche "Betreuungspflicht qua höherer Qualifikation" begründen könnte.
    (Was macht denn der Notarzt, wenn er feststellt, dass eben keine Notarztindikation gegeben ist? Wenn es eine solche Regelung gäbe, müsste er ja obligat dabei bleiben, schei**egal wie banal der Notfall ist...?)

    Für mich klingt das nach einem kritischen Treffer durch medizinjuristisches Halbwissen.


    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Und unterscheidet sich dies in irgendeiner Weise je nach dem ob ich den Notarztschein habe oder nicht?
    Spontan würde ich sagen, nein.

    Die Entscheidung, ob eine Arztbegleitung während des Transportes erforderlich ist, triffst du als Ärztin, und wenn es eben keinerlei Anhalt für eine akute vitale Bedrohung ist und Klinik und Anamnese eindeutig auf eine harmlose Synkope hindeuten, wird man sich vermutlich sehr schwer tun, dir eine Verletzung deiner Sorgfaltspflicht daraus zu konstruieren, dass du den Patienten an den Rettungsdienst übergeben hast, damit dieser den Patienten in eine Klinik bringt.
    Wenn der Patient natürlich typische Angina pectoris hat und ST-Hebungen im EKG, dann sieht das u.U. anders aus. Wobei ich mich auch da frage, ob man wirklich für dich als Zivilperson eine Verpflichtung zur Transportbegleitung konstruieren kann.



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  2. #34162
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich sehe das ganz einfach: Auf dem RTW sitzen ein RetAss bzw. NFS und ein RettSan. Zwei Sanis alleine werden nicht zusammen fahren dürfen.
    Wird ein Arzt gebraucht, wird ein Notarzt nachgefordert.
    Begründung: Kann irgendwer „draußen“ kontrollieren, ob die vom Passanten angegebene Qualifikation stimmt? Vielleicht ist der RettAss ein Wichtigtuer, der nur einen erweiterten EH-Kurs hat. Und vielleicht ist der Arzt, der sich mittels Arztausweis ausweist, Augenschamane, der von Notfällen keine Ahnung hat? Kann man alles nicht kontrollieren. Und dementsprechend kann man Passanten weder „verpflichten“ noch sollte man sie einfach mal mitnehmen.
    Entsprechend wird also ein RTW nachgefordert, wenn er notwendig ist. Und ein NA wenn eine Notarztindikation besteht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #34163
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    Wer nicht von der Leitstelle entsendet ist, ist erstmal Privatperson ... das ist doch "urban legend" was der erzählt hat. Feuerblick hat es doch eigentlich gut erklärt.



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  4. #34164
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Ich tippe auf "große Klappe" vom Soldaten. Nie hat da Recht, dieses Gehabe ist unter Soldaten leider etwas verbreiteter...

    Und das wäre ja auch Quatsch. Kommt ja öfters vor, dass man mit RTW+NEF ausrückt und dann festgestellt wird, dass der NA nicht gebraucht wird und er sich wieder Status 1 meldet. Das könnte er ja dann nicht, wenn er den Patienten nicht an den RTW übergeben dürfte.



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  5. #34165
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Völliger Blödsinn. Aus drei Gründen:
    1. Die Regelung gibt es schlichtweg nicht.
    2. Derjenige hat den Patienten ja als Ersthelfer versorgt und nicht als RA/NFS. Er wurde ja nicht mit seiner Qualifikation da hin geschickt, sondern er war zufällig da. Anhand des Notrufs wurde das passende Rettungsmittel geschickt und da sitzen die drauf, die den Patienten mutmaßlich versorgen können, ansonsten müssen sie was anderes nachfordern.
    3. Es gibt Situationen, wo man regulär Patienten an niedriger qualifiziertes Personal übergibt. Der Notarzt, der den Patienten nicht begleitet, weil keine Indikation. Oder der Hausarzt,der nen KTW oder RTW bestellt. Oder der Krankenhausarzt der einen RTW oder KTW zur Sekundärverlegung bestellt. Bei mehreren Patienten oder MANV.

    Ich hab als Ersthelfer einmal eine Patientin ins Krankenhaus begleitet. War für die Besatzung risikoreich, ich wäre wohl auch nicht richtig abgesichert gewesen. Die Wahl war mich die Analgesie machen zu lassen (und damit hatten die dann wohl auch die Begleitung-durch-Arzt-Indikation) und schneller von der Autobahn runter zu sein. Oder ein NEF nachzufordern.
    Wir waren uns beide einig und haben es halt so gemacht.

    Und ich glaub ich hab 2x analgosedierte Patienten mit Z.n. Schulterlux als Truppenarzt begleitet.

    Das letzte Mal ist die Besatzung alleine gefahren, nachdem ich mit deren Fenta den Patienten schmerzfrei bekommen hab.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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