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  1. #34166
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Gesetzt dem Fall, der Patient wäre schon wieder wach und stabil und die Sanis holen keinen Notarzt mit dazu, könnte ich dann eventuell rechtlich belangt werden, wenn der Patient auf der Fahrt jetzt in irgendeiner Weise doch instabil wird und ich nicht mitgefahren bin? Und unterscheidet sich dies in irgendeiner Weise je nach dem ob ich den Notarztschein habe oder nicht?
    Die anderen haben im Grunde schon ausreichend dazu geschrieben.

    Eins würde ich aber gerne nochmal ganz klar aussprechen: Als Ersthelfer stehst du unter einer völlig anderen (unglaublich viel niedrigeren) Verantwortung für jegliche getätigte oder unterlassene oder fehlerhafte durchgeführte Hilfsmaßnahme. Auch als Arzt. Jeder ist zur Ersten Hilfe verpflichtet, auch ein Arzt. Als Arzt werden *etwas* höhere Anforderungen an einen gestellt, was Zumutbarkeit und Qualität der Hilfe angeht, aber dabei wird rechtlich auf den Einzelfall abgestellt (Situation, Hintergrund des Arztes etc.), und die regelmäßigen Anforderungen an einen Arzt als Ersthelfer sind immer noch sehr niedrig.

    Jeder, der Rettungsdienst fährt, weiss, dass das auch gut und richtig so ist: Als Rettungsdienstler erlebt man immer wieder ersthelfende Kollegen, unter Umständen sogar erfahrene Notärzte, die sich in der Ersthelfer-Situation einfach bei weitem nicht so professionell und qualifiziert verhalten wie sie das tun würden, wenn sie im Dienst wären. Es ist ein riesiger Unterschied, ob man in geordneten, gewohnten, professionellen Verhältnissen (im Dienst, sei es nun im Krankenhaus oder auf der Straße) mit einer Situation konfrontiert wird, oder ob das im Privaten geschieht, während man Zivilklamotten an hat und überhaupt nicht damit rechnet. Bei mir selbst habe ich auch erlebt, dass ich - verglichen mit meinem beruflichen Handeln - schon um einiges planloser war und weniger geordnet agiert habe, als ich selbst mal als Ersthelfer zu einem schweren Unfall kam. Man zieht sich den Job mit der Kleidung an und aus.

    Ich halte nicht bei jedem Rettungseinsatz an, den ich z.B. im Vorübergehen auf der Straße sehe, und frage, ob da Hilfe gebraucht wird. Professionelle Hilfe ist da. Das Einmischen einer (ärztlichen) Zivilperson würde in den meisten Fällen die Versorgung eher verschlechtern als verbessern, weil es für Durcheinander sorgt. Wenn da jemand bewusstlos ist und jede Hand nützlich sein könnte, sieht das natürlich anders aus; dann würde ich meine Hilfe anbieten, wobei meiner Meinung nach trotzdem klar sein muss, dass der professionelle Rettungsdienst dabei den Hut auf hat und die Ansagen macht und nicht ich als Ersthelfer(-Arzt).

    In dem von dir genannten Beispiel, kandra, wäre somit aus meiner Sicht die Rettungswagen-Besatzung dafür zuständig, zu entscheiden, ob sie einen Arzt für den Transport brauchen oder nicht. Und du als Ersthelfer bist, sofern ein Arzt gebraucht wird, normalerweise nicht derjenige, der dann so einen Transport begleiten müsste oder sollte. Ich will nicht ausschließen, dass ich es machen würde, sofern es von der Besatzung gewünscht wird und ich es für sinnvoll oder unbedingt notwendig halte (weil z.B. kein diensthabender Notarzt in angemessener Zeit verfügbar). Ich wäre diesbezüglich jedoch sehr zurückhaltend, weil ich einfach weiß, dass ich als Privatperson nicht die Qualität biete, die ich im Dienst bieten würde.

    Ich rate dazu, sich des enormen Unterschieds zwischen einer Ersthelfer-Stellung und einer Arzt-Stellung (im Dienst) bewusst zu sein, und sich auch der möglichen eigenen Schwächen / Unbedarftheit im Handeln als Ersthelfer bewußt zu sein, die der Grund für diesen großen Unterschied sind. Ein Komilitone von mir hat sich in die Windschutzscheibe seines Privat-PKW gelegentlich so ein Schild "Arzt im Dienst" gehängt, weil er der Meinung war, damit dann überall parken zu können. Über eventuelle berufshaftungsrechtliche Folgen dieses Schildes, sofern ihn jemand als Arzt anspricht und um Hilfe bittet, hatte er sich keine Gedanken gemacht.

    Das im Zusammenhang mit Erster Hilfe als Arzt aus meiner Sicht wegweisende Urteil ist das Urteil des OLG München vom 06.04.2006. Hier wurde ein Arzt, der als Ersthelfer bei einem unter Wasser gekommenen Kind in der Annahme, dass man da nichts mehr machen könne, trotz fehlender sicherer Todeszeichen keine Reanimationsmaßnahmen eingeleitet hatte, von zivilrechtlicher Haftung freigestellt, nachdem der einige Minuten später eintreffende Notarzt eine Reanimation begonnen und rasch einen Kreislauf wiederhergestellt hatte.

    Als entscheidend wird hier herausgestellt, dass der Arzt als Ersthelfer nicht aufgrund eines Behandlungsvertrags (§611 BGB) tätig geworden ist, sondern im Auftrag (§662 BGB) im Rahmen der (Ersten) Hilfe, zu der er gesetzlich verpflichtet ist (§323 c StGB). Der entscheidende Punkt ist, dass bei einem groben Behandlungsfehler, den ein Arzt im Rahmen eines Behandlungsvertrags begeht, eine Beweislastumkehr eintritt, so dass den Arzt die Beweispflicht dafür trifft, dass ein eingetretener Schaden auch dann in gleicher Höhe eingetreten wäre, wenn der Arzt korrekt gehandelt hätte. Dieser Beweis gelingt dem Arzt in der Regel nicht, so dass hier im Falle eines Behandlungsvertrags eine volle zivilrechtlcihe Haftung durch den Arzt greift. Im Rahmen der Ersten Hilfe dagegen haftet der Arzt - wie jeder andere - nur für Schäden, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, und die Beweislast sowohl für den Schaden als auch für die Kausalität obliegt dem mutmaßlich Geschädigten.

    Hier noch weitere Ausführungen zu dem Urteil.

    Das alles mit dem Hinweis, dass ich selbst kein Rechtsanwalt bin. Für belastbare Rechtsauskünfte bitte ggf. einen solchen kontaktieren, da ich diese naturgemäß nicht geben kann.
    Geändert von Pflaume (20.08.2018 um 11:58 Uhr)



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  2. #34167
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich finde das soo cool:
    Ich hatte gleich am Anfang als ich mit meinem Job angefangen habe, Besuch von der QM-Frau, die mir alles wichtige zum Aufbau unserer Datenlandschaft erklärt hat (z.B. wo ich welche Formulare finde, was ich beachten muss, wo ich unsere Vorgaben finde etc.). Kurz darauf durfte ich auf externen Termin zur Phoenixschulung (das ist das System in dem unsere Firmen- und Patientendaten verwaltet werden, aus dem wir Briefe generieren etc.). Ich darf im Dezember zum eintätigigen Perimetriekurs für Ärzte und dann noch zu ner Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeiter. Der erste Termin war schon ausgebucht und jetzt hab ich ne Mail bekommen, dass ich mich vorrangig für den Ersatztermin anmelden darf.

    Dazu noch die beiden Weiterbildungskurse dieses Jahr und die nächsten beiden nächstes Jahr.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #34168
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    Bei uns sind von 6 Weiterbildungsassistenten zwei gegangen, die mit der Weiterbildung fertig sind. Ein Kollege ist zur Rotation in einer anderen Klinik. Und ein Kollege macht erst mal Elternzeit. Jetzt bleibt mir hier die Qual der Wahl- Sono, Eingriffsraum, Ambulanz, Jour fixe. Und die OA s sind gerade richtig motiviert mir etwas beizubringen. So gut.



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  4. #34169
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Zitat Zitat von jw Beitrag anzeigen
    Bei uns sind von 6 Weiterbildungsassistenten zwei gegangen, die mit der Weiterbildung fertig sind. Ein Kollege ist zur Rotation in einer anderen Klinik. Und ein Kollege macht erst mal Elternzeit. Jetzt bleibt mir hier die Qual der Wahl- Sono, Eingriffsraum, Ambulanz, Jour fixe. Und die OA s sind gerade richtig motiviert mir etwas beizubringen. So gut.
    Das klingt irgendwie mehr nach Super-GAU als nach einer guten Sache



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  5. #34170
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Krankschreiben lassen bis sich was ändert wäre eine Option.



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