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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #35211
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich bin ja nur doofe unmedizinische Schamanin und frage jetzt mal hier:
    Ist es normal, eine Mitte 60jährige Patientin rollstuhlpflichtige Patientin (MS) nach Mastektomie sechs Tage postop mit liegender Drainage, die permanent trübes Sekret liefert, mit der Ansage, das sei infiziert, sie müsse jetzt das AB nehmen, nach Hause zu entlassen, weil länger als diese sechs Tage stationär nicht möglich seien? Der Ehegatte soll die Beutel wechseln. Poststationäre Kontrolle drei Tage später. Ich bin etwas verwundert ehrlich gesagt.



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  2. #35212
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Ich bin ja nur doofe unmedizinische Schamanin und frage jetzt mal hier:
    Ist es normal, eine Mitte 60jährige Patientin rollstuhlpflichtige Patientin (MS) nach Mastektomie sechs Tage postop mit liegender Drainage, die permanent trübes Sekret liefert, mit der Ansage, das sei infiziert, sie müsse jetzt das AB nehmen, nach Hause zu entlassen, weil länger als diese sechs Tage stationär nicht möglich seien? Der Ehegatte soll die Beutel wechseln. Poststationäre Kontrolle drei Tage später. Ich bin etwas verwundert ehrlich gesagt.
    Nicht nur du. In was für einer Bude wurde sie behandelt?
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



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  3. #35213
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Ist es normal, eine Mitte 60jährige Patientin rollstuhlpflichtige Patientin (MS) nach Mastektomie sechs Tage postop mit liegender Drainage, die permanent trübes Sekret liefert, mit der Ansage, das sei infiziert, sie müsse jetzt das AB nehmen, nach Hause zu entlassen, weil länger als diese sechs Tage stationär nicht möglich seien?
    Ich finde das ziemlich krank.

    Und gelogen ist es auch noch, denn selbstverständlich sind mehr als die sechs Tage stationär möglich. Es ist halt für das Controlling ärgerlich, wenn die Grenzverweildauer überschritten wird, aber das ist halt Pech. Fürs Krankenhaus, wohlgemerkt, den Patienten darunter leiden zu lassen, ist absolut unvertretbar.
    Wenn es um einen Angehörigen von mir ginge, würde ich ein nettes Schreiben an den Vorstand aufsetzen.

    Ein Staatsanwalt könnte auch durchaus auf die Idee kommen, dahinter ein Unterlassensdelikt zu sehen. Eine denkbare vitale Bedrohung ist ja jetzt nicht so völlig an den Haaren herbeigezogen.
    Ebenso dürfte es für die verantwortlichen Ärzte einen Verstoß gegen die Berufsordnung darstellen. Die Motivation für die Entlassung ist ja offensichtlich keine medizinische.

    Lokalpresse und -politik könnten sowas auch durchaus spannend finden.



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  4. #35214
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ok, wohnhaft in Schwerin, keine Ahnung, wo genau behandelt. Es ist meine Tante.



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  5. #35215
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Nein, das ist nicht normal und das würde vom MDK auch nicht beanstandet werden... Länger ist begründet immer möglich und ein gutes (!) Controlling hat DAMIT auch keine Probleme. Dem Krankenhaus würde ich höchst unangenehm auf die Pelle rücken und dann ein anderes Haus aufsuchen, in dem man was von Medizin versteht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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